Pressemitteilung |

Unternehmensnachfolge und Steuergesetzgebung BVD empfiehlt: Geplante Unternehmensübertragungen vorziehen!

(Berlin) - Der Sprecher der Sektion Wirtschafts- und Unternehmensberater im Europaverband der Selbständigen, Bundesverband Deutschland-BVD, Dr. Winfried Risse, macht darauf aufmerksam, dass zwar ständig den Unternehmen empfohlen würde, ihre Nachfolgeplanung rechtzeitig und systematisch vorzunehmen, doch leider zeige die Praxis, daß vielfach kein Nachfolgekonzept vorhanden sei.

Aufgrund der akuten Steuerpläne der SPD, die Erbschaftsteuer zu erhöhen, sei es ratsam, beabsichtigte Schenkungen vorzuziehen und die vorweggenommene Erbfolge und Betriebsübertragung vorzunehmen. Besonders das Grundvermögen sei von den Steuerplänen betroffen. Dies würde bei den geringen Renditen und Eigenkapitalquoten im Mittelstand viele kleine und mittlere Unternehmen und ihre Fortführung gefährden. Daher sollten Unternehmensübertragungen, soweit vertretbar, noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BVDPressestelle BVD Telefon 06826/1470 oder 2188 Fax 50904

NEWS TEILEN: