Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Unternehmenssteuerreform erschwert vielen Freiberuflern den Aufbau von Investitionsrücklagen

(Berlin) - Noch bevor die Steuerreform in den Bundestag eingebracht wird, häufen sich die Diskussionen um die sogenannte „Mittelstandslücke“. Aus Koalitions- und Regierungskreisen ist bekannt geworden, dass offenbar noch mehr mittelständische Unternehmen in den Genuss der neuen Investitionsrücklage kommen sollen. Die Freien Berufe in ihren Strukturen als überwiegend Klein- und Kleinstbetriebe tauchen in dieser Diskussion jedoch nicht mehr auf. Der Grund: Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen, die ab einem Gewinn in Höhe von 30.000 Euro bilanzieren müssen, können Freiberufler bislang uneingeschränkt ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Ausgaben berechnen. Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, wird dies nach dem Entwurf zur Steuerreform nicht mehr möglich sein, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Darauf weist RA Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), hin:

„Die vorgesehene Neuregelung der Investitionsrücklage und Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG in dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform wird von vielen Freiberuflern, auch wenn sie zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören, nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Die Steuerbegünstigung für Investitionen soll in Zukunft bilanzierenden Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bis 210.000 Euro zustehen. Für Unternehmen, die nicht bilanzieren, soll eine Betriebsgrößengrenze von 100.000 Euro Gewinn eingeführt werden. Dies wird hauptsächlich nur die Freiberufler treffen“, sagt Metzler.

Aber das ist noch nicht alles: „Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, soll diese Gewinngrenze nicht nur für den einzelnen Freiberufler gelten, sondern auch für die Gemeinschaften, in denen sich mehrere Freiberufler zusammengeschlossen haben. Ein Rechenbeispiel: Schon bei einem Gewinn einer Gemeinschaft in Höhe von 100.000 Euro mit zwei Berufsangehörigen, die zu gleichen Anteilen beteiligt sind, bleibt dem einzelnen Partner nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern gerade einmal 1.750 Euro pro Monat. Hiervon müsste er dann noch Rücklagen für zukünftige Investitionen bilden – das ist wenig wahrscheinlich.“

Fazit: Viele Freiberufler haben zwar ein Betriebsvermögen unter 210.000 Euro, werden aber in Zukunft aufgrund der Art ihrer Gewinnermittlung keine Investitionsrücklage mehr bilden können. „Auch wenn die Grenzen für das Betriebsvermögen noch angehoben werden um die „Mittelstandslücke“ zu schließen, wird für die Freiberufler ein großes Loch entstehen, weil die Gewinngrenze entscheidend bleibt“, so Metzler weiter.

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt 906.000 selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 141 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften 9,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Der BFB fordert den Gesetzgeber auf, darauf zu achten, dass auch Freiberufler in Zukunft die Möglichkeit bekommen, Eigenkapital für zukünftige Investitionen zu bilden. „Da das Betriebsvermögen von Freiberuflern in der Regel nicht über der Betriebsvermögensgrenze liegen wird, sollte die derzeit geltende gesetzliche Regelung beibehalten werden, die allen Freiberuflern offen steht, die ihren Gewinn anhand einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln“, so Metzler abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Gabriele Reimers, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(el)

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