Unternehmenssteuerreform: Gute Ansätze nicht durch Substanzbesteuerung neutralisieren
(Berlin) - Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) enthalten die Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform, die das Kabinett am morgigen (12. Juli 2006) Mittwoch verabschieden will, gute Ansätze: Die Ankündigung, Kapitalgesellschaften dauerhaft um rund 5 Mrd. Euro zu entlasten, ist als positives Signal zu werten. Außerdem wird der Standort Deutschland profitieren, wenn die Körperschaftsteuersätze gesenkt werden, eine attraktive Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt wird, und es zu Verbesserungen im Erbschaftsteuer- und Umwandlungssteuerrecht kommt.
Zur notwendigen Entlastung der Personenunternehmen fehlt bislang allerdings eine überzeugende Lösung. Die Überlegungen zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne sind zu begrüßen, reichen aber nicht aus.
Zudem droht die geplante Erweiterung der Bemessungsgrundlage von Gewerbe- und Körperschaftsteuer die positiven Effekte zu neutralisieren. Wenn künftig ertragsunabhängige Elemente besteuert werden, greift dies gerade bei ertragsschwachen Unternehmen die Substanz an, wodurch Arbeitsplätze und sogar der Fortbestand von Unternehmen bedroht sein können. Zudem ist die mit der Substanzbesteuerung verbundene Verletzung des Nettoprinzips steuersystematisch bedenklich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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