Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Unternehmensteuerreform nicht auf die lange Bank schieben / Modell der dualen Besteuerung ernsthaft prüfen

(Berlin) - Für dringend erforderlich hält der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Die deutschen Unternehmen unterliegen im europäischen Vergleich der höchsten Besteuerung. Dies gelte nicht nur für die nominale, sondern auch für die effektive Steuerbelastung. Wenn die Steuerlast der Unternehmen nicht gesenkt werde, verliere der Standort Deutschland zunehmend an Attraktivität und fiele im internationalen Wettbewerb um Investitionen und Arbeitsplätze weiter zurück, so der BVR in seinem jüngsten Konjunkturbericht. Eine Steuerreform bedürfe sicherlich einer soliden Vorbereitung. Damit müsse jedoch unverzüglich – unter Einbeziehung des Know-hows der Wirtschaft – begonnen werden. Das gemeinsam erarbeitete Konzept solle dann aber unbeschadet aller Wahltermine zügig umgesetzt werden. Das Thema Unternehmensteuerreform sei zu wichtig, um es für wahltaktische Manöver zu missbrauchen. Jedes Jahr, das ungenützt verstreiche, sei ein verlorenes Jahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und den Standort Deutschland.

Um Deutschland wieder auf einen höheren Wachstumspfad zu führen, wäre zweifellos eine grundlegende Steuerreform notwendig und wünschenswert, die nicht nur die Steuerbelastung für Unternehmen und Bürger deutlich senke, sondern auch das Steuersystem drastisch vereinfache. Eine solche Reform sei derzeit aber weder politisch durchsetzbar noch finanzierbar. Die notwendige Entlastung der deutschen Unternehmen dürfe sich aber auch nicht in einer Senkung der Steuerlast für Körperschaften wie AG und GmbH erschöpfen. Denn rund 85 Prozent der deutschen Unternehmen handeln in der Rechtsform der Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen und unterliegen somit der Einkommensteuer. Eine Reform der Unternehmensbesteuerung dürfe bestimmte Rechtsformen nicht diskriminieren.

Als mögliche Lösung biete sich die duale Besteuerung an. Daher fordert der BVR dazu auf, dieses Modell des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ernsthaft zu prüfen. Vor dem Hintergrund der Globalisierung plädiert der Sachverständigenrat für eine unterschiedliche Besteuerung des mobilen Produktionsfaktors Kapital und des immobilen Produktionsfaktors Arbeit. Kapitaleinkommen könnten proportional mit einem Steuersatz von beispielsweise 30 Prozent und Arbeitseinkommen weiterhin progressiv besteuert werden. Der Finanzierungsbedarf fiele hier deutlich geringer aus.

Ein weiterer Vorteil der dualen Besteuerung sei, dass sie die Idee der Abgeltungsteuer integriere. Nach dem Konzept der Abgeltungsteuer sollen Zinseinkünfte oder auch Dividenden mit einem festen attraktiven Steuersatz besteuert werden. Dies trage zur Steuervereinfachung bei und bremse die Abwanderung von Kapital ins Ausland. Mögliche Verzerrungen zwischen Finanzanlagen und Realinvestitionen könnten aber bei der dualen Besteuerung nicht auftreten, da Einkünfte aus Kapital gleich besteuert würden.

Zur Reduktion der Unternehmensbelastung seien auch andere Modelle denkbar, wie zum Beispiel die Abschaffung der Gewerbesteuer oder die Einräumung eines Rechts für Personengesellschaften, sich wahlweise der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Welchen Weg man auch wähle, die Zeit dränge. Werde die Steuerlast der Unternehmen nicht gesenkt und wanderten Investitionen und Arbeitsplätze zunehmend ins Ausland ab, müssten aufgrund ihrer lokalen oder regionalen Ausrichtung die mittelständischen Unternehmen und die Arbeitseinkommen stärker belastet werden, um die erforderlichen Ausgaben des Staates zu decken. Ein Aufschieben der Reformen bis nach der Bundestagswahl 2006 könne sich der Standort Deutschland daher nicht leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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