Pressemitteilung | AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e.V.

Unveränderte Aufstellbedingungen für GFK-Batterietanks in Nordrhein-Westfalen

(Frankfurt) - Obwohl die bisherige Regelung für die Aufstellung von Heizöllagertanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) bei der Novellierung der VAwS in Nordrhein-Westfalen direkt keine Berücksichtigung mehr fand, informiert der Arbeitskreis GFK-Sicherheitstanks innerhalb der AVK in Frankfurt nach der Novelle über unveränderte Aufstellbedingungen.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich nicht wie bisher im Anhang 2 der VAwS als Fußnote, sondern wird aus §7, Absatz 4 der "Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (eoh)" hergeleitet.

Die entsprechenden Stellungnahmen liegen den Zulassungsunterlagen bei bzw. können bei den Herstellern angefordert werden.

Danach dürfen Anlagen zur Lagerung von Heizöl EL und Dieselkraftstoff bis 10 m³ Rauminhalt, einzelne oder nichtkommunizierend verbundene Behälter, auf einem flüssigkeitsdichten Boden aufgestellt werden, wenn am Aufstellort im Umkreis von 5m keine Abläufe vorhanden sind.

Werkgefertigte Sicherheitstanks aus GFK sind Stand der Technik und dürfen in fast allen Bundesländern ohne Auffangraum aufgestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e.V. Ursula Zarbock, Pressereferentin Am Hauptbahnhof 10, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2710770, Telefax: (069) 2710770

(bl)

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