Pressemitteilung | (BVR) Bundesverband Regie e.V.

Urheber ist, wer ein Werk persönlich geistig schöpft

(Berlin) - Die Produzentenallianz erklärt ihre Sympathie für das sogenannte "Kreativpotential" von VFX- und Animationsdienstleistern. Was einerseits aufgrund des hohen technischen Standards deutscher VFX-Leute verständlich erscheint, ist unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten höchst missverständlich.

Der Begriff "kreativ" bedeutet urheberrechtlich erst einmal gar nichts. Kreativ können auch Friseure, Steuerberater und Bankbetrüger sein. Das deutsche Urheberrecht fordert zur Anerkennung eines Urheberrechts die persönliche geistige Schöpfung. Diese darf sich nicht in technisch-organisatorischer Leistung, so wertvoll diese für den Film auch sein kann, erschöpfen. Die persönliche und geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG muss über das sinnlich wahrnehmbare Substrat hinausgehen und eine eigenständige, persönliche, geistige Aussage enthalten. Der BGH hat bereits vor Jahren postuliert, dass Werkschöpfung und um eine solche muss es zur Anerkennung von Urheberrechten stets gehen, "Niederschlag und Ausdruck in der Gedankenformung und Führung des dargestellten Inhalts und/oder der geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung, Anordnung und des dargebotenen Stoffs" findet. Ein Werk ist stets Ausfluss und Ergebnis eines originären geistigen Konzepts und durch individuelle Ausdrucksform und Kraft geprägt. Alle diese Kriterien sind an jeden Beitrag anzulegen, der den Anspruch erhebt, ein Werk oder werkerheblicher Beitrag zu sein.

Jede Abweichung oder Aufweichung dieser Kriterien führt zur Entwertung des Werk- und Urheberbegriffs. Dies kann nicht im Interesse der Produzenten liegen, weil diese aus abgeleiteten Urheberrechten ganz wesentlich ihre Verwertungsrechte sichern. Produzenten müsste eigentlich an einer Stärkung der tatsächlichen Urheber und einer Schärfung des Werkbegriffs interessiert sein. Ansonsten steht es ihnen natürlich frei, herausragende VFX-Leistung auch herausragend zu honorieren.

Quelle und Kontaktadresse:
(BVR) Bundesverband Regie e.V. Pressestelle Augsburger Str. 33, 10789 Berlin Telefon: (030) 21005-159, Fax: (030) 21005-162

(ds)

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