Urhebervertragsrecht verstößt gegen Tarifautonomie
(Köln) - Aus Sicht des Deutschen Bühnenvereins verstößt das von der Bundesregierung geplante Urhebervertragsrecht teilweise gegen die durch Artikel 9 Grundgesetz garantierte Tarifautonomie.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass eine Gewerkschaft einen Arbeitgeber durch ein Schiedsverfahren zum Abschluss von kollektiven Vereinbarungen über urheberrechtliche Vergütungen zwingen kann. Diese Möglichkeit soll auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeberverband, dem das jeweilige Unternehmen angehört, eine solche kollektive Vereinbarung für seine Mitglieder ablehnt.
"Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich nicht einig werden, haben die Gewerkschaften das Recht, zu streiken, eines staatlich verordneten Schiedsverfahrens bedarf es deshalb auch im Urheberrecht nicht", kommentierte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, am 3. Juli 2001 in Köln. Der entsprechende Passus in dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf müsse gestrichen werden.
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