Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe: Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig

(Berlin) - Das am vergangenen Freitag ergangene Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, das den geplanten einmaligen Corona-Zuschuss für Grundsicherungsbeziehende für zu gering und verfassungswidrig hält, kommentiert der Paritätische Gesamtverband wie folgt:

Der Paritätische Gesamtverband bewertet es als beschämend, dass das Sozialgericht Karlsruhe nun bereits zum wiederholten Mal das armutspolitische Versagen dieser Bundesregierung in der Corona-Krise feststellen muss. Mit dem Hinweis, dass ein Zuschlag von 100 Euro pro Monat nötig wäre, um die Mehrbedarfe angesichts der Pandemie zu kompensieren, folgt das Gericht der Forderung von rund 50 Gewerkschaften und Sozialverbänden.

"Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist ein armutspolitisches Trauerspiel. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Deutschland wieder seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommt", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Es braucht eine zügige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und für die Dauer der Pandemie finanzielle Soforthilfe in Höhe von 100 Euro pro Kopf und Monat für alle, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind."

Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Gwendolyn Stilling, Pressesprecherin Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin Telefon: (030) 24636-0, Fax: (030) 24636-110

(sf)

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