Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Urteil über Ladenöffnungszeiten ist ein Erfolg

(Berlin) - Mit Erleichterung und Freude reagierte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, auf die gute Nachricht aus Karlsruhe. Bundesweit könnten Millionen Einzelhandelsbeschäftigte und ihre Familien den Sonntag gemeinsam genießen.

Es sei ein "großer Erfolg" für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin erklärte Mönig-Raane zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ladenöffnung am Sonntag. "Das Bundesverfassungsgericht hat uns in unserer Auffassung bestätigt, dass gewisse Ruhepausen elementarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sind. Es gibt biologische und soziale Rhythmen, die das Bundesverfassungsgericht für schützenswert erachtet. Damit werden nicht nur die einzelnen Beschäftigten entlastet, sondern auch ihre Familien und andere soziale Strukturen", unterstrich die Gewerkschafterin. ver.di habe vor dem Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Ladenschlussgesetz dem Arbeitnehmerschutz dient. Dieser Auffassung hätten sich die Karlsruher Richter angeschlossen.

"Wir wissen seit langem, dass eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten nicht zu höheren Umsätzen führt, sondern lediglich dazu, dass aufgrund steigender Betriebskosten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch prekäre Beschäftigung ersetzt werden.

Trotzdem wollten die Händler ein `shopping ohne Ende´. Die Länder sind diesem vermeintlich wirtschaftsfreundlichen Kurs gefolgt. Jetzt müssen sie ihre Hausaufgaben machen und diesen Kurs korrigieren. Das ist eine gute Nachricht zum Beginn der gerade für die Einzelhandelsbeschäftigten extrem belastenden Weihnachtszeit", sagte Mönig-Raane.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Pressestelle Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 6956-0, Telefax: (030) 6956-3001

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