Pressemitteilung | UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

UVN und VLWN: Datenschutz vs. MS Office 365? Kein Nutzungsverbot an Schulen und Abmahnungen für Unternehmen / UVN und VLWN schlagen Alarm und sehen berufliche Bildung in Gefahr

(Hannover) - Datenschutz ist elementar wichtig und ein hohes Gut. Niemand möchte, dass personenbezogene Daten unkontrolliert ausgelesen und missbraucht werden. Allerdings ist notwendiger Pragmatismus gefragt, wenn es darum geht, etablierte Software-Lösungen wie Microsoft 365 aus den Schulen zu verbannen und Unternehmen bei Nutzung der Software künftig abmahnen zu wollen. Genau das droht, weil die gängige Bürosoftware cloudbasiert arbeitet und in einigen Fällen nicht auszuschließen ist, dass personenbezogene Daten auf Servern außerhalb Europas gespeichert werden. Das widerspricht, so die Auslegung der Landesdatenschutzbehörde (LfD), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Deshalb soll Microsoft 365 verbannt werden. Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in Niedersachsen (VLWN) und die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) schlagen deshalb gemeinsam Alarm und sehen die berufliche Bildung in Gefahr.

"Während der monatelangen Schulschließungen in der Coronakrise war Office 365 als Kommunikations- und Kollaborationsinstrument elementarer Bestandteil des Distanzunterrichts, der ohne die Software gar nicht möglich gewesen wäre. Hier jetzt nach Duldung durch den Datenschutz ein Verbot auszusprechen, kommt einer Rolle rückwärts bei der Digitalisierung gleich, wirft die Schulen um Jahre zurück und gefährdet letztlich auch die Berufsausbildung im Allgemeinen", sagt Joachim Maiß, Vorsitzender des VLWN.

Gerade die berufsbildenden Schulen als duale Ausbildungspartner von Handwerk und Wirtschaft müssen mit der gängigen Software, die in Unternehmen im Einsatz ist, arbeiten können, um bestmöglich Wissen vermitteln und die jungen Menschen für ihre berufliche Zukunft fit machen zu können. "Ein Bürokaufmann oder eine Bürokauffrau arbeitet tagtäglich mit Microsoft-Software. In der Arbeitswelt ist MS-Office seit Jahrzehnten gesetzter Standard und nicht mehr wegzudenken. Wenn an beruflichen Schulen jetzt ein Nutzungsverbot verhängt wird, können die Berufsbildner ihren Bildungsauftrag nicht mehr nachkommen", sagt Maiß.

Während Großkonzerne mit der deutlich teureren und von der LfD als geeignet eingestuften Enterprise-Version von Microsoft 365 arbeiten, droht kleinen- und mittelständischen Betrieben aber auch sonstigen Organisationen wie etwa Vereinen, die die klassischen Office-Version nutzen, künftig eine Abmahnung durch die Datenschutzbehörde - und damit de facto ein Nutzungsverbot der aktuellen Software. Da Microsoft nur noch cloudbasierte Lösungen anbietet, hieße das, dass KMU auf stationäre, selbstverwaltete Versionen zurückgreifen müssten. Der Hafnium-Hack hat gezeigt, dass dies ein Bärendienst für die IT-Sicherheit wäre. Während Microsoft bei Hackerangriffen auf die Cloudversion sofort ein Sicherheitsupdate einspielt und damit die Sicherheit der Daten gewährleistet, stehen die Nutzer einer stationären Version den Angriffen selbst gegenüber und sind auf exzellentes Patchmanagement durch die Dienstleister angewiesen.

"Die Auslegung der DSGVO in dieser Form opfert dem Datenschutz die Datensicherheit. Damit ist am Ende niemandem geholfen. In der Folge werden Unternehmen doppelt gestraft, weil Sie den Weg, den die großen Partner in der Wertschöpfungskette vorgeben, nur schwer oder gar nicht folgen können. Nicht umsonst hat sich die Video-Konferenz-Software "Teams" als Bestandteil der Microsoft 365-Suite während der Pandemie zum De-facto-Standard entwickelt", sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller.

Damit die berufliche Bildung ebenso wie KMU Planungssicherheit haben, bringen Maiß und Hüppe ein Moratorium ins Spiel: Statt mit der Verbotskeule daherzukommen und den Lehrkräften sowie den Schülerinnen, Schülern und KMU ihre vertraute professionelle Umgebung zu nehmen, wäre es zielführender, ein Moratorium zu beschließen, wonach die Nutzung der für die berufliche Bildung und die Unternehmen so wichtigen Software-Komponenten weiterhin geduldet wird, bis es möglicherweise eine adäquate und gänzlich datenschutzkonforme Lösung gibt.

Quelle und Kontaktadresse:
UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. Pressestelle Schiffgraben 36, 30175 Hannover Telefon: (0511) 85050, Fax: (0511) 8505268

(Ti)

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