UVN: Wegweisendes Urteil zur A 20 - steuerfinanzierte Klagen beschränken!
(Hamburg) - Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das die Planung der Elbquerung (niedersächsischer Teil des A 20-Projektes) bestätigt und damit die Klagen des BUND abweist, sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:
"Das Urteil ist ein Meilenstein. Das Gericht lässt sich nicht durch die öffentlichkeitswirksame, unsachliche Panikmache der Naturschutzverbände beeinflussen, sondern hat obektiv nach Recht und Gesetz entschieden. Allen Beteiligten war klar, dass die Landesstraßenverwaltung alle Belange, insbesondere die des Naturschutzes, sauber bearbeitet hat. Es gab zu keinem Zeitpunkt Anlass zur Kritik. Wir hoffen, dass es zu keiner weiteren Verzögerung kommt.
Einzelinteressen dürfen nicht mehr Gewicht haben als die Belange der Gesellschaft. Der Umstand, dass Naturschutzverbände ohne belastbare Nachweise standardmäßig auf Kosten des Steuerzahlers klagen dürfen, muss dringend verändert werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein (UVNord), Hauptgeschäftsstelle
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefon: (040) 63785100, Fax: (040) 63785075
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