Pressemitteilung | UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

UVN zur Stechuhr-Pflicht: "SchildbĂĽrgerstreich aus BrĂĽssel" / Entscheidung des EuGH dreht die Uhr um Jahrzehnte zurĂĽck

(Hannover) - Die Richter am EuGH sind der Auffassung, dass die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Zur EuGH-Entscheidung sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): "Man reibt sich verwundert die Augen: Das ist ein Schildbürgerstreich aus Brüssel. Die Stechuhr glaubten wir auf dem Weg des Aussterbens. Modern und zeitgemäß für die Arbeitswelt 4.0 sind Vertrauensarbeitszeit und Home Office - insgesamt flexibles Arbeiten.

Der EuGH dreht hier die Uhr um Jahrzehnte zurück. Auf die Unternehmen kommt nach der Datenschutzgrundverordnung nun ein neuer Bürokratie-Tsunami zu. Da dies halbwegs ertragbar nur digital gelöst werden kann, werden wir den Beschäftigtendatenschutz neu diskutieren müssen. Niemand will das gläserne Unternehmen und auch nicht den gläsernen Arbeitnehmer."

Quelle und Kontaktadresse:
UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. Erik von Hoerschelmann, Pressesprecher Schiffgraben 36, 30175 Hannover Telefon: (0511) 85050, Fax: (0511) 8505268

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