Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

vbw begrüßt #Senkung des #Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,5 Prozentpunkte / #Brossardt: "Ausbau der #Weiterbildungsförderung aber nicht zielführend"

(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes zum 01. Januar 2019 von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent. "Die Absenkung um 0,5 Prozentpunkte entspricht unserer Forderung und ist das Ergebnis intensiven politischen Ringens. Sie entlastet die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis 2022 um rund drei Milliarden Euro pro Jahr." Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit werden im Jahr 2019 voraussichtlich trotzdem weiter anwachsen. Ab 2022 gilt ein Beitragssatz in Höhe von 2,6 Prozent. "Die Arbeitslosenversicherung darf aber auch künftig nicht als Sparkasse verwendet werden. Die Beiträge gehören den Beitragszahlern. Das politische Ziel muss ein stabiler Beitragssatz auf möglichst niedrigem Niveau sein", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Kritischer sieht die vbw dagegen den Ausbau der Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz. Die vbw begrüßt zwar, dass kein Anspruch auf Weiterbildung besteht und die Weiterbildungsförderung im Wesentlichen auf Beschäftigte begrenzt wird, die laut Gesetz vom "Strukturwandel" betroffen sind. Allerdings hält die vbw die Definition dieser Zielgruppe für zu unbestimmt. Brossardt: "Nahezu jeder Beschäftigte ist von einem Strukturwandel betroffen und könnte damit unter die Vorschrift fallen. Hier hätte es einer Konkretisierung bedurft."

Quelle und Kontaktadresse:
vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

(aa)

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