vbw fordert umfassenden Bürokratieabbau: One-in, two-out-Regelung einführen / Brossardt: "Bei neuen Gesetzen ist zwingend die Expertise der Wirtschaft einzuholen"
(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert in ihrem Deutschlandplan 2025 einen umfassenden Bürokratieabbau. "Dazu gehören endlich effizientere Verwaltungsstrukturen, eine Forcierung des eGovernments und echte Entlastung der Unternehmen. Das heißt, nicht nur für jedes neue Gesetz lediglich ein altes abzuschaffen. Erforderlich ist vielmehr, jedes neue Gesetz mit dem Abbau mindestens zweier Altregelungen zu verbinden, so dass neu entstehende Belastungen höchstens halb so hoch sind wie der entfallende Aufwand", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw fordert, den "one-in, two-out"-Grundsatz schnellstens auch auf europäischer Ebene einzuführen, da ein erheblicher Teil der Rechtsetzung dort seinen Ursprung hat.
Die vbw fordert auch, dass bei Gesetzesvorhaben weit mehr die Expertise der Wirtschaft eingeholt wird. "Vor der Beschlussfassung von Gesetzen müssen Belastung, Nutzen und Praktikabilität von unabhängigen Institutionen unter Beteiligung der Wirtschaft ermittelt werden", so Brossardt weiter. Unerlässlich ist für die vbw zudem, dass nach Erlass eines Gesetzes nach angemessener Zeit - ebenfalls unter Beteiligung der Wirtschaft - eine Evaluierung des realen Aufwands stattfindet.
In den einzelnen Bereichen fordert die vbw unter anderem im Sozialversicherungsrecht, die rund 40 verschiedenen Entgeltbescheinigungspflichten zu reduzieren und nur an eine zentrale Stelle zu liefern. Sozialversicherungsvorschriften sollen zudem mit lohnrechtlichen Vorgaben harmonisiert werden.
Im Steuerrecht verlangt die vbw, die Digitalisierung der Buchhaltung zu erhöhen, die Aufbewahrungspflicht für steuerrelevante Unterlagen auf fünf Jahre zu verkürzen und Umsatzsteuervoranmeldungen zu vereinfachen. Beim Datenschutz sollten Datenverarbeitungen von den Informationspflichten der DSGVO ausgenommen werden, die auf Wunsch des Betroffenen erfolgen oder wenn der Zweck der Datenverarbeitung klar ersichtlich ist. "Außerdem muss klargestellt werden, dass Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern von der Pflicht, ein Datenverarbeitungsverzeichnis zu führen, befreit sind", so Brossardt weiter.
Weiteres Entbürokratisierungspotenzial sieht die vbw im Umwelt- und Energierecht. "Im Umweltrecht ist der Bau von Forschungs- und Entwicklungsanlagen zu vereinfachen. Im Energierecht muss beim Zwischenspeichern von Strom verhindert werden, dass es zu einer doppelten EEG-Umlage kommt. Der Speicher-Input ist daher künftig von der EEG-Umlage zu befreien", sagte Brossardt abschließend.
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