ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung bei SAP - Verfahren wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, das Grundsatzverfahren um die Mitbestimmung im Softwarekonzern SAP dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. "Der Versuch, die deutsche Mitbestimmung über eine Vereinbarung bei Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) auszuhebeln, ist zu Recht als europarechtlich relevant eingestuft worden", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister. Der EuGH werde sich nun mit der Auslegung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie und deren europarechtlichen Vorgaben für das deutsche Recht befassen. Die Frage, ob Gewerkschaftssitze in Aufsichtsräten in mitbestimmten Unternehmen zu den Komponenten der Mitbestimmung in Deutschland gehören, werde dabei im Mittelpunkt stehen.
Den Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht hat ver.di gemeinsam mit der IG Metall geführt. Die beiden Vorinstanzen hatten noch die europarechtliche Relevanz verkannt und die gemeinsamen Anträge von ver.di und IG Metall zurückgewiesen.
Dass das Bundesarbeitsgericht nun den EuGH für die Fälle der Umwandlung in eine SE anrufe, sei naheliegend und richtig, so Meister weiter. "Für die deutsche Mitbestimmung sind Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsräten ein zentrales Element der Mitbestimmung, das die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen stärkt." Begrüßenswert sei, dass auch das Bundesarbeitsgericht Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsräten als prägendes Element der Mitbestimmung ansehe.
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