Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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ver.di begrüßt ZDF-Verfassungsklage

(Berlin) - Die Entscheidung des ZDF, ebenso wie die ARD mit einer Verfassungsklage Eingriffe der Bundesländer in das Rundfunkgebührensystem abzuwehren, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt. „Nur durch das gleichzeitige Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Anstalten kann die dringend notwendige Rechtssicherheit und verfassungsrechtliche Klarstellung erfolgen“, erklärte ver.di-Vize Frank Werneke. Die Gewerkschaft erwarte durch das Verfahren „grundsätzliche Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.

„Die Länder haben es der EU-Generaldirektion ‚Wettbewerb‘ mit ihrem Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne leicht gemacht, Rundfunkgebühren als staatliche Beihilfe zu interpretieren“, sagte Werneke. Ohne ein neues „Rundfunkurteil“ des Bundesverfassungsgerichts wären solchen Eingriffen auch nach einer EU-Entscheidung keine Grenzen gesetzt.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Harald Reutter, Pressesprecher Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956

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