ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst zur Tarifrunde 2005 / Beschlossen am 16. Dezember 2004 in Kassel
(Berlin) - Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst bekräftigt ausdrücklich ihren Willen, den Prozess der Neugestaltung des Tarifrechts trotz der derzeit schwierigen Verhandlungsphase zur neuen Tabelle und den Überleitungsbestimmungen noch im Januar 2005 zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
In der - auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber öffentlich erklärten - Erwartung, dass das neue Tarifrecht nur mit Kostenbelastungen gestaltet werden kann, wird ver.di zum jetzigen Zeitpunkt die Lohn- und Vergütungstarifverträge des öffentlichen Dienstes zu Ende Januar nicht kündigen.
Die Bundestarifkommission wird diese Frage allerdings in einer weiteren Sitzung im Januar 2005 erneut bewerten und entscheiden. Die Bundestarifkommission bekräftigt, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht von allgemeinen Einkommenserhöhungen abgekoppelt werden dürfen.
Für den Bereich der Tarifverträge der kommunalen Versorgungswirtschaft (TV-V) sowie des landesspezifischen Nahverkehrs (TV-N) usw. fordert die Bundestarifkommission eine Erhöhung der Tabellensätze im Rahmen der allgemeinen tariflichen Lohnsteigerung.
Für die Auszubildenden sowie die Schüler/innen in der Kranken-, Alten- und Entbindungspflege fordert die Bundestarifkommission eine Regelung zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach abgeschlossener Ausbildung, mindestens jedoch für ein Jahr.
Quelle und Kontaktadresse:
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Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956
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