Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

ver.di fordert soziale Mindeststandards bei der Vergabe von Filmfördermitteln

(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das mit jährlich 60 Millionen Euro dotierte nationale Fördermodell „Deutscher Filmförderungsfonds“. Gleichzeitig fordert ver.di jedoch eine Koppelung der Mittelvergabe an soziale Mindeststandards, um die Qualität der Arbeit und der Produkte zu stärken sowie ruinöses Preisdumping im Wettbewerb der Unternehmen zu verhindern.

Sichergestellt werden könnte dieses durch die Allgemeinverbindlichkeit der bestehenden Tarifverträge für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende sowie für die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmer in den technischen Betrieben für Film und Fernsehen. Zumindest müsste jedoch eine Tarifbindung bei der Vergabe der Mittel vertraglich fixiert werden. Erst dann könne von einer nationalen Strukturförderung gesprochen werden, heißt es in einem Schreiben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft an den Staatsminister für Kultur und Medien und die Leiterin des Deutschen Filmförderungsfonds. Darüber hinaus fordert ver.di, dass mit dem „kulturellen Eignungstest“ mehr Innovation, Experimente und besondere Originalität gefördert werden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Harald Reutter, Pressesprecher Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956

(bl)

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