ver.di fordert vom Bundeskabinett eine klare Position zum Ladenschlussgesetz statt Versteckspiel
(Berlin) - Als doppelbödig bezeichnete ver.di-Bundesvorstandsmitglied Franziska Wiethold den gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes vom Bundesverfassungsgerichtsurteil abhängig zu machen. Das sei keine klare Positionierung, sondern ein Versteckspiel, mit dem sich die Politiker alle Hintertüren offen hielten, kritisierte Wiethold.
Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geht es um eine Klage der Firma Kaufhof gegen eine angebliche Einschränkung der Gewerbefreiheit durch das Ladenschlussgesetz.
Es sei bemerkenswert, dass sich ein Bundeskabinett hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecke und offensichtlich hoffe, dass das Gericht ihm eine Brücke für die Aufhebung eines Gesetzes baue, betonte die Gewerkschafterin: Noch vor wenigen Monaten vertrat die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht die Position, das Ladenschlussgesetz sei verfassungskonform, vor einem Jahr warb die Bundesregierung für die Verschlechterung des Gesetzes mit dem Hinweis, so könne der Rest gerettet werden, und jetzt soll dieses Gesetz durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entschieden werden. Damit stellen sich die Politiker ein Armutszeugnis aus, so Wiethold.
Positiv sei, dass Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sich mit seinem Vorhaben, das Ladenschlussgesetz sofort aufzuheben, nicht durchgesetzt habe. Das sei auch eine Folge der ver.di-Proteste und der Aktionen der Beschäftigten.
Als positiv bewertete Franziska Wiethold auch Signale aus der SPD. Dort bestehe wenig Neigung, das Ladenschlussgesetz schon wieder zu verschlechtern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert deshalb die Fraktionen der SPD und der Grünen auf, Minister Clement deutlich zu machen, dass sie eine weitere Verschlechterung oder sogar die Aufhebung des Gesetzes ablehnen würden.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V.
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956
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