ver.di fordert von Politik wirksame Durchsetzung des Post-Mindestlohnes
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert Bundesarbeitsminister Olaf Scholz auf, mit Inkrafttreten des novellierten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unverzüglich den seit 1. Januar 2008 geltenden Post-Mindestlohn von acht bis 9,80 Euro neu zu verordnen. "Der erklärte politische Wille der Bundesregierung, die Beschäftigten angesichts des liberalisierten Briefmarkts vor Lohndumping zu schützen, muss endlich auch bei den Betroffenen ankommen", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Der jetzt geltende Mindestlohn werde in den Betrieben der Briefbranche kaum noch gezahlt. Dies hänge auch damit zusammen, dass die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellten Verstöße vor dem Hintergrund der verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit der Mindestlohnverordnung nicht geahndet würden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte bei seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2008 ausgeführt, dass das Bundesarbeitsministerium seine gesetzliche Verordnungskompetenz überschritten habe, da nach dem Wortlaut des bisherigen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Rechtnormen eines Tarifvertrages nur auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden dürften, die an keinen Tarifvertrag gebunden sind. Das von der großen Koalition modernisierte Arbeitnehmer-Entsendegesetz setzt an genau dieser Stelle an. Nun kann das Bundesarbeitsministerium einen Mindestlohntarifvertrag auf eine gesamte Branche erstrecken.
"Die große Koalition hat richtig auf das OVG-Urteil reagiert und einen belastbaren Rechtsrahmen geschaffen. Mit der Neuverordnung kann der Mindestlohn von acht bis 9,80 Euro für die Beschäftigten der Briefdienste endlich wirksam umgesetzt werden", unterstrich Kocsis.
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