ver.di: Forderung der Arbeitgeber nach Aushöhlung des Tarifvertrages strikt zurückgewiesen
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die in der ersten Tarifrunde am 25. April 2002 erhobenen Forderungen der Bankarbeitgeber nach betrieblichen Absenkungen der Tarifgehälter strikt abgelehnt. „Mit ihrer Forderung nach Öffnungsklauseln für betriebliche Tarifabsenkungen wollen die Bankarbeitgeber den bewährten Tarifvertrag aushöhlen. Das ist mit uns nicht zu machen“, betonte Hinrich Feddersen, ver.di-Verhandlungsführer, am 25. April in Berlin. „Das Bankgewerbe ist alles andere als notleidend“, stellte Feddersen fest. Auch wenn die Bilanzen zurzeit nicht goldgerändert seien, bestehe genügend Substanz, die bravourösen Leistungen der Bankangestellten, zuletzt die Höchstleistung der reibungslosen Euro-Einführung, durch deutliche Gehaltssteigerungen anzuerkennen.
„Der Vorschlag der Arbeitgeber, mit betrieblichen Vereinbarungen die Gehälter abzusenken, ist ein herber Schlag gegen die Tarifautonomie“, kritisierte der Gewerkschafter das Arbeitgeberverhalten und betonte: „Die Bankarbeitgeber spielen mit dem Feuer, wenn sie massiv Personal entlassen und zusätzlich für die verbleibenden Beschäftigten durch betriebliche Regelungen die Gehälter absenken wollen“.
Feddersen fordert die Arbeitgeber auf, über klare und wirksame beschäftigungssichernde Maßnahmen ergebnisorientiert zu verhandeln. Die Tarifverhandlungen für die 465.000 Bank- und Bausparkassenangestellten werden am 29. Mai 2002 in Frankfurt am Main fortgesetzt.
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