Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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ver.di gegen Leistungsstreichungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung

(Berlin) - Als einen Generalangriff auf einen Kernbereich der Unfallversicherung verurteilt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Vorschläge der Arbeitgeberverbände, Wegeunfälle ganz aus dem Leistungskatalog zu streichen. Es sei falsch, zu behaupten, die Beiträge der Arbeitgeber seien seit 1991 um 25 Prozent gestiegen: „Richtig ist, dass die Unfallversicherung sehr effektiv und effizient arbeitet und der durchschnittliche Arbeitgeberbeitrag sogar leicht gesunken ist, und zwar von 1,39 Prozent im Jahr 1991 auf 1,35 Prozent im Jahr 2003“, stellte Christian Zahn vom ver.di-Bundesvorstand klar. Die Zahl der Wegeunfälle sei im gleichen Zeitraum um rund 15 Prozent gesunken. Dies sei unter anderem Ergebnis erfolgreicher Präventionsarbeit zum Beispiel durch die Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat.

Auch die Feststellung, dass Betriebe nicht für Dinge haftbar gemacht werden könnten, auf die sie keinen Einfluss hätten, gehe an der Realität vorbei. „Von den Arbeitnehmern wird doch gerade von ihrem Arbeitgeber allerhöchste Mobilität erwartet. Betriebe verlagern ihren Sitz in Gewerbegebiete oder in andere Orte. Bei Fusionen entstehen ganz neue Unternehmensstrukturen und Beschäftigten werden dann ganz selbstverständlich Fahrwege von 100 und mehr Kilometern zugemutet. Nicht umsonst wird die doppelte Haushaltführung mittlerweile steuerrechtlich anerkannt, weil das in der Tat der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht.“

Der Schulweg der Kinder sei zu recht über die Unfallkassen durch die öffentliche Hand versichert. Auch die Städte und Gemeinden hätten einen direkten Einfluss auf die Sicherheit des Schulweges. Tatsächlich würden aber immer mehr kleinere Schulen geschlossen, so dass teilweise schon die Schüler der ersten Klassen weit fahren müssten.

Für den Erhalt der Versicherung von Wegeunfällen spreche darüber hinaus, dass die Leistungen der Unfallversicherung über die der Krankenversicherung hinausgehen. Das Ziel sei die volle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die Unfallversicherung sei damit der einzige Sozialversicherungszweig, der für den gesamten Reha-Ablauf zuständig ist und durch diese Verzahnung der Teilprozesse optimale Gesamtleistungen erbringen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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