ver.di gewinnt Prozess zur Bildung von mitbestimmten Aufsichtsräten
(Berlin) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Statusverfahren gegen Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen zur Frage der Bildung von Aufsichtsräten in der Edeka-Gruppe Recht gegeben.
Dementsprechend muss Edeka mitbestimmte Aufsichtsräte bilden.
"Die Zeit, in der sich Edeka hinter genossenschaftlichen Strukturen verstecken konnte, um die Mitbestimmung durch ihre Beschäftigten zu unterbinden, ist damit endlich vorbei", sagte ein ver.di-Sprecher.
"Wir haben es zwar mittlerweile mit rund 250.000 Beschäftigten mit einem der größten deutschen Arbeitgeber zu tun, in der Frage der Unternehmensmitbestimmung ist das Unternehmen aber in den 60`er und 70`er Jahren stehen geblieben, als man Edeka als kleinen Kaufmannsladen um die Ecke kannte".
Das Landgerichtsurteil habe Auswirkungen auf alle sieben Regionalgesellschaften der Edeka, und zwar nicht nur in der Frage der Aufsichtsratsbildung, sondern auch auf das Thema Betriebsräte und Betriebsräte-Arbeitskreise innerhalb einer Region.
"ver.di wird sich zeitnah mit dieser neuen Situation auseinandersetzen und bundesweit Konzepte zur Entwicklung einer modernen Mitbestimmungsstruktur vorlegen", kündigte der Sprecher an.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressesprecher
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
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