ver.di lehnt neues Wissenschaftsgesetz ab
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das heute (18. Januar 2007) im Bundestag beratene Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Hierdurch würden die Möglichkeiten, mit Beschäftigten in Hochschulen und Forschungseinrichtungen lediglich befristete Arbeitsverträge abzuschließen, nicht nur für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sondern für das gesamte Personal erheblich ausgeweitet.
Der Gesetzgeber würde zudem tarifvertragliche Regelungen auch für die nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten per Gesetz ausschließen und damit gegen grundgesetzlich geschütztes Recht verstoßen, Kernelemente der Arbeitsbedingungen tarifvertraglich zu vereinbaren, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn. Wir betrachten dieses Gesetz als Einstieg, den Kündigungsschutz auch in anderen Branchen aufzuweichen und behalten uns deshalb entsprechende juristische Schritte gegen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz vor, erklärte Gerstenkorn.
Durch das Gesetz würde Beschäftigung in befristeten Kettenverträgen über einen unbegrenzten Zeitraum möglich werden. Das widerspreche den Empfehlungen der Europäischen Kommission. Weder eine planbare berufliche Perspektive, noch die für exzel-lente Ergebnisse erforderliche Kontinuität der Arbeit scheinen den Gesetzgeber zu interessieren, kritisierte Gerstenkorn.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressesprecher
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
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