Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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ver.di-Presseinformation zum Post-Mindestlohn: ver.di fasst Geltungsbereich neu und räumt damit Bedenken der Politik aus dem Weg

(Berlin) - Die Tarifvertragsparteien ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. haben den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages für Briefdienstleistungen neu gefasst. Das teilte die Gewerkschaft ver.di nach einer entsprechenden Entscheidung der zuständigen Tarifkommission mit. Der Geltungsbereich ist damit auf die Branche der Briefdienstleistungen beschränkt. Ihm liegt nun das tarifübliche Branchenprinzip zugrunde. Hierzu gehören alle Betriebe oder selbstständigen Betriebsteile, die überwiegend Briefe gewerblich oder geschäftsmäßig für Dritte befördern. Somit gilt der Mindestlohn für alle hauptberuflichen Briefzusteller und Briefverteiler.

In den vergangenen Tagen hatte es deutliche Signale aus der Bundesregierung gegeben, wonach der bis dato zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Geltungsbereich, der auf die Tätigkeit der Briefbeförderung abstellte, nicht konsensfähig sei.
Zuletzt hatten die Unionsparteien CDU/CSU die Tarifvertragsparteien AGV Postdienste und ver.di aufgefordert, erneut die Tarifverhandlungen aufzunehmen und die Probleme bezüglich des Geltungsbereiches zu bereinigen.

"ver.di hat sich bewegt. Damit sind alle aus der Union vorgetragenen Bedenken ausgeräumt. Jetzt ist die Kanzlerin am Zug. Das Gesetzgebungsverfahren zur Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes muss zügig vorangetrieben werden, damit der tarifvertraglich vereinbarte Mindestlohn in Höhe von acht bis 9,80 Euro durch den Bundesarbeitsminister für allgemein verbindlich erklärt werden kann", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand Harald Reutter, Pressesprecher Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956

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