ver.di-PUBLIK: ver.di führt Musterklagen gegen Ein-Euro-Jobs
(Berlin) - Gegen den irregulären Einsatz von so genannten Ein-Euro-Jobbern führt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erste Klagen. Dies berichtet die Gewerkschaftszeitung ver.di-PUBLIK in ihrer am Mittwoch (18. Mai) erscheinenden Juni/Juli-Ausgabe.
In einem Fall klagt Helmut W. aus Weiden in der Oberpfalz mit Unterstützung der Gewerkschaft gegen einen Betrieb der Malteser gGmbH. Dabei soll gerichtlich festgestellt werden, ob der Ein-Euro-Job, zu dem der Arbeitnehmer verpflichtet wurde, eine Arbeitsgelegenheit nach § 16(3)SGBII darstellt oder ob es sich bei der Tätigkeit nicht vielmehr doch um einen regulären Arbeitsplatz handelt. Der ehemalige Berufskraftfahrer musste als Ein-Euro-Jobber reguläre Fahrtätigkeiten für den Malteser Hilfsdienst verrichten. Laut Gewerkschaftssekretär Karlheinz Winter, der den Fall betreut, geht durch den Einsatz von Helmut W. ein voller Arbeitsplatz verloren. Einen ersten Erfolg konnte ver.di bereits verbuchen: Das Arbeitsgericht Weiden hat sich für den Fall für zuständig erklärt. Eine weitere Klage hat der ver.di-Bezirk gegen die Diakonie Weiden eingereicht: Der Wohlfahrtsverband hatte die ihm zugeteilten Ein-Euro-Jobber an private Haushalte und Unternehmen ausgeliehen für acht Euro die Stunde. In dem gleichen Zusammenhang wird eine Klage gegen den Verein denk!statt, der als Vermittler von Pflegekräften für Altenheime auftritt, vorbereitet.
Der ver.di-Bezirk will durch die Klagen erreichen, dass mit den Trägern und ihren Betriebs- und Personalräten Betriebsvereinbarungen über Beschäftigungsfelder abgeschlossen und bei den Arbeitsgemeinschaften verbindlich Beiräte zur Kontrolle der Maßnahmen eingerichtet werden, so ver.di-Sekretär Karlheinz Winter. Bislang sind die Beiräte nicht obligatorisch.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956
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