Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Verbände der Kreditwirtschaft fordern Konzentration der KfW auf den Mittelstand und Stärkung des Hausbankenprinzips

(Berlin) - Der Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes ist in seinen Zielen grundsätzlich zu begrüßen - für einen Erfolg dieses Reformvorhabens sind aber Konkretisierungen sowie Nachbesserungen notwendig. Dies fordern die vier Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Bundesverband deutscher Banken (BdB) und der Verband Deutscher Hypothekenbanken (VDH) in einer Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Die Verbände kritisieren, dass der Gesetzentwurf eine erhebliche Ausweitung des Aufgabenbereichs der KfW vorsieht und gleichzeitig auf eine ausdrückliche Regelung der Subsidiarität der Tätigkeit verzichtet. Sie fordern die Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelung, nach der die KfW nur Darlehen gewähren darf, soweit andere Kreditinstitute nicht in der Lage sind, die erforderlichen Mittel zu gewähren. Dies gilt gerade für das Geschäftsfeld "Wohnungswirtschaft" und auch für den Kommunalkredit. Vielmehr sollte zum jetzigen Zeitpunkt der Gesetzesnovellierung die Chance genutzt werden, den Mittelstand bei der Konkretisierung des Förderauftrages ins Zentrum zu rücken.

Die Verbände der Kreditwirtschaft lehnen die Aufweichung des bewährten Hausbankenprinzips im Gesetzentwurf strikt ab. Der Vertrieb der Förderprodukte sollte weiterhin über die Hausbanken erfolgen. Dies liege vor allem im Interesse der Kunden. Das Hausbankenprinzip liege auch im Interesse der Förderbank selbst, da in den Hausbanken die Risikobeurteilung der Engagements erfolge und über diesen Vertriebsweg bürokratische Hemmnisse vermieden und mögliche Synergien genutzt werden.

Zusammenarbeit über Vertriebsausschuss verbessern

Ergänzend schlagen die Verbände eine verbesserte institutionelle Einbindung der Hausbanken bei der Ausgestaltung der neuen Förderprogramme vor, beispielsweise in Form eines beratenden Vertriebsausschusses, der aus Kreditexperten der Kreditwirtschaft gebildet wird und der bei der Entwicklung und praktischen Ausgestaltung von Förderprogrammen einzubeziehen ist. Auf diese Weise könnten schlankere Programme gemeinsam entwickelt werden, die speziell auf die Anforderungen des Mittelstands ausgerichtet sind.

Transparente Trennung zwischen Fördergeschäft und Wettbewerb

Entsprechend der zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung erzielten Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbständiger Förderinstitute sind Aktivitäten, die im Wettbewerb stehen, auf ein rechtlich selbständiges Unternehmen ohne staatliche Unterstützung zu übertragen. Die Verbände fordern eine klare und transparente Trennung von Fördergeschäft und Wettbewerbsbereich der KfW. Aufgrund der singulären Stellung der KfW in der deutschen Kreditwirtschaft - Steuerbefreiung, keine Bindung an KWG, besondere Haftungsgrundlagen - halten sie darüber hinaus eine Bereitstellung von laufenden Refinanzierungsmitteln an im Wettbewerb stehende Beteiligungsunternehmen der KfW außerhalb ihrer Förderaufgaben für nicht akzeptabel. Die Refinanzierung sollte vielmehr am Geld- und Kapitalmarkt erfolgen.

Bezeichnung "Die Mittelstandsbank" irreführend

Die im Gesetzesentwurf enthaltene Bezeichnung "Die Mittelstandsbank" für die KfW-Förderbereiche Mittelstand, freie Berufe, Existenzgründungen und Risikokapital halten die Verbände für irreführend. Die Bezeichnung suggeriere eine nicht bestehende Alleinstellung am Markt, da eine Vielzahl von Banken und Sparkassen ihre Geschäftstätigkeit auf die Finanzierung des Mittelstandes fokussiert habe. Zudem ginge es bei der Mittelstandsförderung durch die KfW lediglich um die Durchführung von Fördermaßnahmen im staatlichen Auftrag und damit nur um einen verhältnismäßig kleinen Ausschnitt der Unternehmensfinanzierung. Die Verbände der Kreditwirtschaft fordern daher einen Verzicht auf die gesetzliche Festschreibung des Namens "Die Mittelstandsbank".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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