Verbändevereinbarung Strom: VKU fordert Einleitung eines Clearingverfahrens im Fall RWE Energie AG Stadtwerke Münster GmbH
(Köln) - Der Verband kommunaler Unternehmen, Köln, hat in
einem Brief an alle Unterzeichner der Verbändevereinbarung II Strom die Einleitung eines Clearingverfahrens angeregt. Konkret geht es um einen eskalierenden Streit über die Frage, ob die Netznutzungsentgelte vom Kunden an den Stromnetzbetreiber gezahlt und entsprechende Netznutzungsverträge zwischen beiden abgeschlossen
werden müssen.
Die RWE Energie AG will dies im Fall der Stadtwerke
Münster GmbH nicht akzeptieren. Dies betrachtet der VKU als einen Angriff auf die Position der kommunalen Verteilnetzbetreiber. "Hier wird offensichtlich der Versuch unternommen, die direkte Beziehung zwischen Stadtwerk und Einzelkunden zu kappen," urteilt VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich. "Hier liegt eine Kernfrage für die Akzeptanz der Verbändevereinbarung durch den VKU."
Letztlich gehe es daher um die Frage, ob der Netzzugang weiterhin einvernehmlich mit Hilfe einer Verbändevereinbarung oder durch Rechtsverordnung geregelt werde. Eine mögliche Klärung des Streits könne durch die nach Ziffer 5 der Verbändevereinbarung II Strom einzurichtende Clearingstelle erreicht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
VKU, Tel.: (0221) 3770238, Fax: (0221) 3770268