Verband für Wärmelieferung warnt vor Schlechterstellung des Contracting / Stellungnahme zum Entwurf des Energiesteuergesetzes vom 30.1.2006
(Hannover) - Seit dem 30.1.2006 liegt ein Entwurf zum Energiesteuergesetz des Bundesfinanzministeriums vor, der in erster Linie der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie dienen soll.
Allerdings ändert der Entwurf auch die Regelungen zur Ökosteuer-Entlastung von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Im Wesentlichen wird durch die geplanten Regelungen die Entlastungswirkung auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen der Abnehmer der erzeugten Medien (z.B. Wärme, Kälte, Dampf) selbst ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ist. Außerdem wird der sogenannte Spitzenausgleich für Fälle der Auslagerung der Medienerzeugung ganz versagt. Damit will der Entwurf bewusst Anreize zur Verwirklichung von Contracting-Projekten beseitigen.
Der Juristische Beirat des Verbands für Wärmelieferung e.V. in Hannover hat in einer Stellungnahme am 17.2.2006 den Entwurf kritisiert und darauf hingewiesen, dass die angedachten Maßnahmen nicht geeignet sind, die umweltpolitischen und wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung zu stützen. Positive Auswirkungen auf die Haushaltslage sind überdies nicht zu erkennen.
Die betroffenen Contracting-Lösungen sind sinnvolle Mittel zur Erreichung von allgemein anerkannten umwelt- und wirtschaftspolitischen Zielen, wie Klimaschutz und Stärkung der Binnennachfrage. Der Entwurf beseitigt also bisher gewollte verbrauchsteuerliche Vorteile von Contracting-Lösungen im Gesundheitswesen, in der Wohnungswirtschaft und bei öffentlichen Auftraggebern und schafft darüber hinaus durch die Regelungen zum Spitzenausgleich einen Nachteil gegenüber konventionellen Lösungen.
Die europarechtlichen Vorgaben zur Energiepolitik werden aber eher durch ein Fortbestehen der verbrauchsteuerlichen Vorteile für Contracting-Lösungen erfüllt. Der Entwurf entfaltet insoweit negative Wirkung und zwingt den Gesetzgeber, sehr kurzfristig andere Instrumente zur Förderung von Energiedienstleistungen, also Contracting, zu schaffen.
Der Juristische Beirat des Verbands für Wärmelieferung e.V. schlägt daher vor, die bestehenden Regelungen weitgehend beizubehalten und klarzustellen, dass nur echte Contracting-Unternehmen, die die Verantwortung für die Energieeffizienz der von ihnen betriebenen Anlagen übernehmen, und damit die beschriebenen Effekte erzielen, die Ökosteuer-Entlastungen erhalten.
Die Stellungnahme des Verbandes für Wärmelieferung e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes in der Fassung vom 30.01.2006 finden Sie im Internet unter
>http://www.vfw.de/01_contracting/05_infocenter/
gesetze/EnStG_VfW-Stellungnahme.pdf<
Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V.
Pressestelle
Ständehausstr. 3, 30159 Hannover
Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19
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