Pressemitteilung | Markenverband e.V.

Verbraucherinformationsgesetz muss auch betriebliche Realität berücksichtigen

(Wiesbaden/Berlin) - Die Wirtschaft fordert im Verbraucherinformationsgesetz eine praxisgerechte und angemessene Berücksichtigung betrieblicher Belange. Nur dann kann es die zu Recht angestrebte, wirklich sachgerechte Information der Verbraucher geben - im Unterschied zu unsachlichen Panikmeldungen zu Lasten betroffener Betriebe. Dies betonen die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem Positionspapier anlässlich der Ausschussanhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 29. Mai 2006. Die Verbände appellieren deshalb an den Gesetzgeber, bei dem Gesetz sorgsam darauf zu achten, dass sowohl Informationsinteressen der Verbraucher als auch legitime Schutzinteressen der Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Die Forderungen der Wirtschaft im Einzelnen:

- Die Behörden müssen sicherstellen, dass offen gelegte Informationen richtig sind. Bei Falschinformationen müssen sie dafür haften.

- Bei einer Gefährdung muss die Öffentlichkeit so schnell wie möglich informiert werden. Allerdings dürfen Verbraucher nicht durch verfrühte, ungeprüfte Informationen und Panikmeldungen verunsichert werden. Vor allem die fehlerhafte Nennung von Marken- und Firmennamen kann hier schweren Schaden verursachen.

- Informationen, auf die der Verbraucher einen Anspruch haben soll, müssen aussagekräftig und verständlich aufbereitet werden.

- Individuelle Auskünfte gegenüber Dritten bei nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren sind nicht sachgerecht. Viele behördliche Ermittlungen erweisen sich nach einer näheren Prüfung tatsächlich als unbegründet. Auch hier können die Konsequenzen für die Unternehmen existenzgefährdend sein, obwohl das Unternehmen kein Verschulden trifft. Das Gesetz ist hier nachzubessern.

Gemeinsame Pressemitteilung:
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin
- BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin
- Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), Berlin
- Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE), Berlin
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Berlin
- Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Bonn
- Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Berlin
- Markenverband e.V., Wiesbaden

Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V. Martin Ruppmann, stellv. Geschäftsführer, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 58670, Telefax: (0611) 586727

(tr)

NEWS TEILEN: