Verbraucherrecht: Bankbelege als Nachweis wichtig
(Berlin) - Gesetzlich sind Privatpersonen zwar nicht dazu verpflichtet, dennoch sollten sie Kontoauszüge und andere Bankbelege mindestens zwei bzw. vier Jahre aufbewahren, um Zahlungen nachweisen zu können.
Für die meisten Rechtsgeschäfte wie z.B. Warenlieferungs-, Handwerker- und Arztrechnungen läuft die Verjährungsfrist erst nach zwei Jahren ab. Bei regel-mäßig wiederkehrenden Leistungen, beispielsweise die Wohnungsmiete, gilt sogar eine vierjährige Verjährungsfrist.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Burgstr. 28
10178 Berlin
Telefon: 030/16630
Telefax: 030/16631399
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