Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Verbraucherrecht / Was sich fuer Bankkunden im Neuen Jahr aendert

(Berlin) - Zum Jahreswechsel muessen sich die Verbraucher auf einige Aenderungen einstellen. Das gilt auch fuer Bankkunden. So duerfen Sparer ihre Freistellungsauftraege ab dem 1. Januar 2011 nur noch unter Angabe ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder aendern. Damit soll dem Fiskus die Kontrolle erleichtert werde, dass Anleger mit mehreren Bankverbindungen nicht den zulaessigen Hoechstbetrag von 801 Euro pro Person ueberschreiten.
Fuer Ehegatten gelten entsprechend 1.602 Euro. Bereits bestehende Freistellungsauftraege bleiben aber zunaechst weiterhin gueltig.

Verdoppelt wird zum 1. Januar 2011 der gesetzliche Einlagenschutz fuer Kundenguthaben bei Kreditinstituten in Deutschland. Bisher sind nach dem
Einlagensicherungs- und Anlegerentschaedigungsgesetz Kundeneinlagen bis zu 50.000 Euro pro Person grundsaetzlich voll geschuetzt. Kuenftig werden es 100.000 Euro sein. Fast alle Kreditinstitute sichern freilich ueber diesen gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschliessen.

Mit dem 1. Januar 2011 muessen alle 93 Millionen girocards (ehemals
ec-Karten) mit einem Chip ausgestattet sein. Europaweit gilt dann ein einheitliches technisches System, welches die hoechsten Sicherheitsanforderungen erfuellt. Der Chip ermoeglicht eine Kartenechtheitspruefung an Geldautomaten und Terminals europaweit.
Missbrauch wird deutlich erschwert, da die Daten auf dem Chip faelschungs- und kopiersicher gespeichert sind. Beim Bezahlen an den Kassen des Handels in Verbindung mit der Geheimzahl (PIN) aendert sich fuer den Karteninhaber grundsaetzlich nichts, allerdings wird kuenftig nicht mehr der auf der Karte befindliche Magnetstreifen verwendet, sondern Zugriff auf den Chip genommen. Der Magnetstreifen bleibt lediglich auf der Karte, damit der Verbraucher in Uebersee (z.B. in den USA) Geld abheben oder bargeldlos bezahlen kann.

Mit dem Chip erhalten die meisten Kunden ausserdem die GeldKarte-Anwendung, eine vorbezahlte elektronische Boerse, die zum Beispiel im oeffentlichen Nahverkehr fuer den Kauf von Fahrkarten benutzt werden kann, in zahlreichen Parkhaeusern oder auch Tabak- und Briefmarkenautomaten. In vielen Citi-Card-Projekten und Kantinen, wie auch in Stadien (zum Beispiel Bayer 04 Leverkusen) kommt die GeldKarte ebenfalls zum Einsatz. Sie kann an fast allen Geldautomaten und bei vielen Instituten auch im Internet aufgeladen werden.

Ab dem 15. Januar erfahren Bankkunden direkt am Geldautomaten, wie viel sie ihre Abhebung kostet. Dabei wird die Hoehe des jeweiligen Entgelts auf dem Bildschirm oder einem Aufkleber angezeigt. Der Kunde kann nach Kenntnisnahme mit der Transaktion fortfahren oder den Vorgang kostenlos abbrechen. Innerhalb eines Zusammenschlusses von Banken (wie z.B. der Cash Group und dem Cashpool) oder am Automaten der kartenausgebenden Bank kann meist kostenfrei abgehoben werden. Die privaten Banken in Deutschland haben sich darauf verstaendigt, den Preis fuer alle Kunden von anderen Banken, Sparkassen oder Volks-und Raiffeisenbanken auf kundenfreundliche maximale 1,95 Euro zu begrenzen. Bislang liegen die Preise fuer Fremdabhebungen im Durchschnitt bei knapp sechs Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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