Pressemitteilung | Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)

Verbraucherschutzministerkonferenz folgt Kritik des VUP und fordert Streichung unnötiger Labormeldepflichten

(Berlin) - Die vom Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) geäußerte, deutliche Kritik an der Labormeldepflicht gemäß § 44 Absätze 4a und 5a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) hat auf der 21. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 23. Mai 2025 in Berlin Gehör gefunden. Die Konferenz fasste einen richtungsweisenden Beschluss, der die Streichung nicht erforderlicher Meldeverpflichtungen im Lebens- und Futtermittelrecht einfordert.

Unter dem Tagesordnungspunkt 35 "Nationale Meldepflicht im Lebensmittelrecht streichen" bekräftigte die VSMK ihr Ziel, „bürokratischen Aufwand sowohl für Unternehmen als auch für die Überwachungsbehörden zu reduzieren und nicht erforderliche Meldepflichten unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen zu streichen.“ Der Bund wird in diesem Zusammenhang gebeten, „entsprechende Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zeitnah aufzugreifen."

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien begrüßt diesen Beschluss der Verbraucherschutzministerinnen und -minister ausdrücklich. Der VUP sieht darin die Streichung der Labormeldepflicht nach § 44 Absätze 4a und 5a LFGB adressiert und hält diese Maßnahme für dringend geboten. Der Verband appelliert an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMELH), den politischen Willen der Länder nun rasch in konkrete Gesetzesänderungen umzusetzen und die umstrittene Regelung endlich abzuschaffen.

Bereits im Vorfeld der VSMK hatte sich der Laborverband mit einer klaren Positionierung an die Bundesländer sowie an den neuen Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat gewandt und eine Korrektur der vor über zehn Jahren eingeführten Labormeldepflicht gefordert. Nach Ansicht des VUP hat dieser nationale Alleingang mehr Aufwand und Kosten verursacht als Nutzen gebracht. Die hohen Erwartungen an eine verbesserte Lebensmittelsicherheit hätten sich nicht erfüllt. Neben der Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der heimischen Laborwirtschaft hätten weit verbreitete Unsicherheit bezüglich der Meldepflicht, Ineffektivität, unnötige Mehrarbeit und belastete Kundenbeziehungen die Einführung dieser Regelung von Anfang an infrage gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP), Kronenstr. 71, 10117 Berlin, Telefon: 030 555 7240-0

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