Pressemitteilung | Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e.V.

Verfassungsbeschwerde gegen BSG-Urteil

(Berlin) - Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte am 12. Juni 2001 (B 4 RA 107/00 R), dass in der ehemaligen DDR-Industrie tätige Chemiker keinen Anspruch auf rentensteigernde Zusatzversorgungszeiten haben, wenn sie zuvor keine Versorgungszusage erhielten. Gegen diesen Entscheid hat der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) jetzt Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvR 1557/01) eingelegt. Nach Ansicht des VAA verletzt das BSG-Urteil die vom Grundgesetz garantierten Rechte auf Gleichbehandlung und rechtliches Gehör. Wichtige Argumente zu Gunsten der Betroffenen lässt das BGS in seiner Urteilsbegründung außer Acht.

Die "Zusatzversorgung der technischen Intelligenz" wurde in der DDR eingeführt, um Spezialisten mit einem technischen oder naturwissenschaftlichen Hoch- oder Fachschulabschluss an die volkseigenen Betriebe zu binden. Diese Ansprüche wurden nach der Wiedervereinigung in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt. Wer eine in der DDR erteilte Versorgungszusage vorweisen kann, dessen BfA-Rente fällt heute unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend höher aus.

Nach der BSG-Rechtsprechung kommen auch Ingenieure mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in den Genuss dieser Zusatzversorgung, die keine direkte Zusage erhalten hatten. Voraussetzung ist, dass damals eine Tätigkeit ausgeübt wurde, die grundsätzlich von der Versorgungsordnung erfasst war. Gleiches trifft seit einem zweiten - vom VAA erstrittenen - BSG-Urteil vom 12. Juni 2001 (B 4 RA 117/00 R) auch für Ingenieurökonomen zu, aber eben nach wie vor nicht für Chemiker und andere Naturwissenschaftler.

Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die willkürliche DDR-Praxis bei der Vergabe von Versorgungszusagen, die viele, eigentlich versorgungsberechtigte Personen, "leer ausgehen" ließ. Das BSG wollte nach eigener Aussage diese Willkür eigentlich korrigieren. Nach Ansicht des VAA ist es daher umso bedauerlicher, dass die Chemiker-Entscheidung vom 12. Juni 2001 in Widerspruch zu dieser Absicht steht. Denn Chemiker und andere Naturwissenschaftler nahmen in der DDR-Industrie vergleichbare und sogar identische Aufgaben wahr wie Ingenieure und Ingenieurökonomen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband angestellter Akademiker und Leitender Angestellter der chemischen Industrie e.V. (VAA) Kattenbug 2 50667 Köln Telefon: 0221/160010 Telefax: 0221/160016

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