Verfassungsklage ist richtig
(Berlin) - „Das System der PKV bildet eine zentrale Säule unserer ärztlichen Arbeit. Das gilt nicht nur in betriebswirtschaftlicher Hinsicht – ohne die Einkünfte aus der PKV wären viele Praxen schlicht nicht überlebensfähig – sondern auch für von der PKV finanzierte medizinische Innovationen, die allen Versicherten zugute kommen. Man kann sich vorstellen, was passieren würde, wenn uns diese Säule verloren ginge“, sagte Dr. Norbert Franz, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Hartmannbundes. Deshalb unterstütze der Verband die Verfassungsbeschwerde.
Die aktuelle Debatte um die vermeintliche Zwei-Klassen-Medizin sei ein weiteres Indiz für die verfehlte Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Franz dazu: „Jeder Unternehmer muss auch im Sinne seiner Mitarbeiter die Wirtschaftlichkeit seiner Praxis sichern. Dabei ist ganz klar, dass bezahlte Leistungen bevorzugt erbracht werden.“ Das PKV-System mit der Gesundheitsreform weiter zu schwächen, hätte fatale Folgen für die Ärzte.
Die Verfassungsbeschwerde wurde Anfang dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vor Gericht unterstützt werden die sechs klagenden Ärzte und Zahnärzte durch vier Verbände (FVDZ, PBV, PVS, VuV).
Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle
Michael Rauscher, Pressesprecher
Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2062080, Telefax: (030) 20620829
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