Pressemitteilung | Baukammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vergabeverfahren und Transparenz

(Berlin) - Die Baukammer Berlin mahnt die Einhaltung der Grundsätze EU-weiter Vergabeverfahren von Ingenieurleistungen wie die Einhaltung des Leistungswettbewerbs, die Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes sowie die zwingende Beachtung der Vergabetransparenz an.

Seit langem werden im Land Berlin so gut wie keine interdis-ziplinären Wettbewerbe ausgelobt und alle größeren Ingeni-eur-Dienstleistungsaufträge (über 400 TDM Auftragssumme) über Verhandlungsverfahren vergeben. Bei diesen Wettbe-werbsverfahren, das zeigt die Praxis, sind Transparenz sowie Berücksichtigung von kleinen und jungen Teams im Gegensatz zu Wettbewerben nach den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städ-tebaus und des Bauwesens (GRW 95) kaum gegeben. Dies wi-derspricht der Intention des Verordnungsgebers.
Um ein Minimum an Durch- und Einblick zu erhalten, verfolgt der Wettbewerbsausschuss der Baukammer im Interesse seiner Mitglieder die im Land Berlin stattfindenden Verhandlungsver-fahren und fordert von den Auslobern, einen unabhängigen Beobachter aus seinen Reihen bei den Verfahren zuzulassen.

Die Einschaltung unabhängiger Sachverständiger als Beob-achter der Vergabeverfahren sowie das Recht aller Beteiligten zur uneingeschränkten Akteneinsicht sind nach Ansicht der Baukammer längst überfällig!

Quelle und Kontaktadresse:
Baukammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Dipl.-Ing. (FH) Elfi Koch, Peter Traichel Gutsmuthsstr. 24 12163 Berlin Telefon: 030/79701480 Telefax: 030/79701481

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