Verkehrsdelikte besser ahnden
(Berlin) - Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt die Anhebung der Bußgelder für Vergehen im Straßenverkehr, die zum 1. Februar in Kraft tritt. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, es käme nun jedoch darauf an, Verstöße auch wirksam zu ahnden.
"Solange es in Deutschland als Kavaliersdelikt betrachtet wird, zu rasen und zu drängeln, sind angemessene Strafen ein unverzichtbarer Bestandteil in einem Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit auf den Straßen", erklärt Werner Korn vom VCD-Bundesvorstand. "Wer hier von Abzocke spricht, vergisst, dass kein Autofahrer gezwungen wird, gegen bestehende Regeln zu verstoßen. Niemand setzt sich aus Versehen betrunken hinter das Steuer oder nimmt innerorts den Fuß nicht vom Gas. Solche Taten geschehen unter Vorsatz. Und wer so handelt, muss für sein rücksichtsloses Verhalten auch die Konsequenzen tragen."
Verglichen mit den europäischen Nachbarn seien viele Bußgelder in Deutschland selbst nach dem neuen Katalog noch sehr niedrig. So steige die Strafe für Geschwindigkeitsübertretungen von 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften von derzeit 50 auf 80 Euro. Dagegen lägen aber schon die Mindestsätze in Frankreich bei 90, in Italien bei 140 und in Norwegen sogar bei 390 Euro.
"Geschwindigkeitsübertretungen sind der Grund für über 50 Prozent aller Alleinunfälle, da geht die Anhebung der Strafe durchaus in die richtige Richtung. Verstöße müssen jedoch auch geahndet werden", mahnt Anja Hänel, VCD-Verkehrsreferentin. Dazu sei beispielsweise das auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutierte `Section Control´ hilfreich. Die Verkehrssicherheitsexperten sprachen heute (30. Januar 2009) die Empfehlung aus, dieses Streckenradar, das die Durchschnittsgeschwindigkeiten jedes einzelnen Fahrzeuges über eine bestimmte Distanz erfasst und bei Verstößen die Daten direkt an die Polizei weiterleitet, in der Bundesrepublik im Pilotversuch einzuführen. Nach Ansicht des VCD reduziere dieses System die Unfallzahlen deutlich. Da ausnahmslos alle Fahrzeuge mit ihren Kennzeichen erfasst würden, selbst wenn die Fahrer sich korrekt verhielten, seien jedoch technische Lösungen vonnöten, um die Daten der gesetzeskonformen Verkehrsteilnehmer sofort wieder zu löschen. Hier müssten in jedem Fall gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um Datenmissbrauch zu verhindern.
Für eine umfassende Verkehrssicherheitsarbeit, wie sie der VCD mit seinem Masterplan `Vision Zero´ vertritt, können Restriktionen und Kontrollen jedoch nur ein Baustein sein. Hänel: Der Verkehrsalltag wird auch durch die große Verkehrsdichte, zunehmenden Stress im Alltag und eine Verkehrsinfrastruktur bestimmt, die hohe Geschwindigkeiten zulässt. Neben Kampagnen und Verkehrserziehung fordert der VCD deshalb, auch mit Konzepten wie `Shared Space´ Lernanstöße für ein verändertes Verkehrsklima zu geben. Denn gerade innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmt die Gestaltung von Verkehrsräumen das Fahrverhalten erheblich mit." Zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer sollten auch Kinder, Jugendliche und Senioren an der Stadt- und Verkehrsplanung beteiligt werden, um Unfallschwerpunkte frühzeitig zu erkennen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband
Daniel Kluge, Pressesprecher
Kochstr. 27, 10969 Berlin
Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110
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