Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Verlängerte Öffnungszeiten bei TAKKO unzulässig

(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Anzeige gegen die Firma TAKKO erstattet, da diese einen Personalkauf veranstaltet, der voraussichtlich bis 22.00 Uhr andauern soll. Im Anschluss an die gesetzlichen Öffnungszeiten sollen am 23. Juni bundesweit alle TAKKO-Filialen geöffnet bleiben, um Inhabern einer so genannten "TAKKO-Familycard" einen Sondereinkauf nach Ladenschluss zu ermöglichen.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Franziska Wiethold beurteilt die Aktion als gesetzwidrig, da mit diesem Sondereinkauf eine "Hintertür" benutzt werde, um das Ladenschlussgesetz zu unterlaufen. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Juni 2004 hat klargestellt, dass der Arbeitnehmerschutz Vorrang vor Umsatzinteressen hat", betonte Wiethold am 21. Juni in Berlin. "TAKKO schleicht sich mit dem Personalverkauf nach 20.00 Uhr an den gesetzlichen Ladenschlussbestimmungen vorbei und verstößt damit gegen das Ladenschlussgesetz." TAKKO versuche auf Kosten der Beschäftigten, die von 9.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen müssten, den Umsatz zu steigern. Das werde die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft nicht tolerieren, erklärte die Gewerkschafterin.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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