Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Verlage fordern effektiven und schnellen Rechtsschutz bei Piraterie im Netz / Enforcement-Richtlinie: Börsenverein kritisiert Vorschlag zur Umsetzung in Deutschland / Bundesjustizministerium verwässert EU-Vorgabe

(Frankfurt) - Effektiven und schnellen Rechtsschutz bei Piraterie im Netz fordern die deutschen Verlage. Sie befürchten, dass die Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union, mit der u.a. die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen erleichtert werden soll, durch den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz verwässert wird, und fordern dessen Überarbeitung. In dem Entwurf wird die Umsetzung der Richtlinie für Deutschland geregelt.

Nach Ansicht des Börsenvereins muss es Internet-Zugangs-Providern erlaubt sein, Verlagen direkt Auskunft über die Personen zu geben, die in Internet-Tauschbörsen illegal Bücher und Hörbücher anbieten. In der Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union ist das so vorgesehen. Der Referentenentwurf verlangt hingegen vorab die Entscheidung eines Gerichts über den Auskunftsanspruch, obwohl dieser so genannte „Richtervorbehalt“ verfassungsrechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Effektiver und schneller Rechtsschutz wird dadurch unmöglich; zudem kommen auf die Verlage Kosten zu, die in den meisten Fällen nicht eingetrieben werden können.

Weiterer Kritikpunkt des Börsenvereins ist die Bagatellklausel, durch die eine Durchsetzung der Rechte zusätzlich erschwert wird: Auskunft über den Anbieter kann nach dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums nämlich nur dann erteilt werden, wenn der Anbieter eine Bagatellgrenze überschritten und in „gewerblichem Ausmaߓ gehandelt hat. Die Überschreitung dieser Bagatellgrenze ist jedoch technisch gar nicht nachweisbar, denn bei modernen Tauschbörsen ist der Blick auf die Festplatte des Anbieters nicht mehr möglich. Das hat ein Gutachten des Fraunhofer Instituts IPSI ergeben, das von Börsenverein und der Deutschen Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in Auftrag gegeben wurde.

Der Börsenverein setzt sich deshalb gemeinsam mit Vertretern der Film- und Musikindustrie sowie der Unterhaltungssoftwareindustrie für eine Streichung des Richtervorbehalts und der Bagatellgrenze ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Claudia Paul, Referentin, Presse und Information Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt am Main Telefon: (069) 1306-0, Telefax: (069) 1306-201

(bl)

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