Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)
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Vermarktungstermine für Prädikatsweine jetzt aufgehoben

(Mainz) - Mit der aktuellen Änderung der Weinverordnung, die am 29. Dezember 2004 in Kraft getreten ist, hat sich eine wesentliche Erleichterung für viele Winzer ergeben. Darauf weisen die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz hin.

So wird die Regelung aufgehoben, wonach Qualitätswein mit dem Prädikat Kabinett nicht vor dem 1. Januar, andere Qualitätsweine mit Prädikat nicht vor dem auf die Ernte der verwende-ten Trauben folgenden 1. März, abgefüllt abgegeben werden dürfen. Damit entfallen für Weine des Jahrgangs 2004 diese bisher vorgegebenen frühesten Vermarktungstermine. Hierin ist aus Sicht der Weinbauverbände ein wichtiger Schritt im Sinne der Bemühungen um eine Entbürokratisierung zu sehen.

Eine ebenfalls in die Weinverordnung neu aufgenommene Übergangsregelung sieht vor, dass die Kennzeichnungspflicht für allergene Stoffe (z.B. für die Kennzeichnung von Schwefel auf Etiketten von Stillwein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein und weinhaltige Getränke) erst für ab dem 25. November 2005 etikettierte Produkte gilt. Damit können die bis zum 24. November 2005 nach den bisher geltenden Regelungen gekennzeichneten Produkte zeitlich unbegrenzt bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. Allein die Abfüllung und Lagerung ohne eine Etikettierung erfüllt dagegen nicht die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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