Vermittlungsausschuss will Rechtsposition der Regionalgesellschaften stärken / Arbeitsgruppe plädiert für ausgewogene Resale-Politik und Infrastrukturwettbewerb
(Bonn) - Auf Zustimmung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) stößt das Ergebnis der Vorbereitungsgruppe des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Mit dem Beschluss der Gruppe, so BREKO-Präsident Udo Pauck, wird das lang erwartete politische Signal gesetzt, die Investitionsleistungen insbesondere der Regionalanbieter nicht zu entwerten. Ein isolierter Wiederverkauf nur des Endkundenanschlusses, ohne dass auch Netzkapazitäten angemietet werden müssen, hätte bei unseren Mitgliedsunternehmen die wirtschaftliche Grundlage, das eigene Netz, in Frage gestellt.
Experten aller Bundestagsfraktionen und der Bundesländer hatte im Rahmen der Aussprache zum Entwurf des TKG beschlossen, dass den Telekomwettbewerbern bis zum 30.6.2008 nur ein gebündeltes Resale-Angebot zur Verfügung stehen wird, das heißt der Endkundenzugang und die Vermittlungsleistung müssen nicht gesondert angeboten werden. Erforderlich ist laut Pauck allerdings weiterhin, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) intensiv über die Konsistenz der Entgeltregulierung nachdenke. Hierin sieht der BREKO eine telekommunikationspolitische Zeitbombe, da die Schieflage zwischen Preisen für TAL-Vorleistungen und möglichen Endkundenpreisen bei Festnetz-Carriern unbeseitigt sei.
Nach Ansicht Paucks folgte die Arbeitsgruppe auch in anderen Punkten weitgehend den Argumenten des BREKO. So wurde der so genannte Bitstream Access für den Datenverkehr als entbündelter Breitbandanschluss definiert. Damit würde das bereits auf dem Markt befindliche DSL-Resale-Angebot der Telekom den gesetzlichen Anforderungen genügen. Weiter gehende Ansprüche würden darüber hinaus nicht bestehen. Die Rechtsposition der City- und Regionalcarrier ausdrücklich gestärkt sieht Pauck auch durch das befürwortete Antragsrecht für Wettbewerber bei missbräuchlichem Verhalten der Telekom. Wir erleben derzeit bei der Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses und bei Wireless LAN-Produkten eine bedrohliche Entwicklung. Hier könnte das Antragsrecht hilfreich sein, um den Missbrauch von Marktmacht einzuschränken, hofft der Verbandspräsident. Eine echte Entlastung gegenüber dem Entwurf des TKG stellt nach Auffassung des BREKO die fehlende Verpflichtung der Unternehmen zur Vorratsspeicherung von Kundendaten dar. Angesichts der Mengen von Verbindungsdaten hätte dies einen finanziell und organisatorisch unangemessen hohen Aufwand dargestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko)
Königswinterer Str. 310, 53227 Bonn
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