Pressemitteilung | ULA e.V. - Deutscher Führungskräfteverband

Vermittlungsausschuss: Zaghafter Subventionsabbau verhindert eine deutlichere Senkung der Steuersätze

(Berlin) - Der Deutsche Führungskräfteverband, sieht in dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses einen vertretbaren Kompromiss. Die Steuerreform wird zu weniger als 25 Prozent über neue Kredite finanziert. Das ist positiv. Allerdings beträgt das Entlastungsvolumen statt ursprünglich geplanter 15,6 Milliarden nur noch 7,8 Milliarden Euro – zu wenig, um eine echte Konjunkturspritze zu werden.

Die Führungskräfte kritisieren jedoch, dass die Finanzierung der Reform nicht über einen konsequenten Subventionsabbau erreicht wurde. Hätten die Parteien beim Subventionsabbau mehr Mut bewiesen, wäre die geplante Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent zu finanzieren gewesen.

Subventionsabbau muss aber nachhaltig sein, das heißt, mögliche Folgekosten im Sinne einer Gesamtbetrachtung mit berücksichtigt. Bei den Reformen am Arbeitsmarkt haben die Verhandlungspartner sowohl bei der Flexibilisierung des Kündigungsschutzes als auch beim Flächentarifvertrag die nötige Kompromissfähigkeit bewiesen.

Durch die Protokollnotiz zu tariflichen Öffnungsklauseln bleibt der Druck auf die Tarifpartner aufrecht erhalten: Sie müssen den differenzierten Marktbedingungen in der Lohnpolitik Rechnung tragen. Gleichzeitig konnte ein Eingriff in die Tarifhoheit, der womöglich das Bundesverfassungsgericht in eine unerwünschte Schiedsrichterrolle gebracht hätte, vermieden werden. Der Schwellenwert im Kündigungsschutzrecht wird auf zehn Arbeitnehmer bei Neueinstellungen erhöht.

Diesbezüglich ist die ULA bereits in der Vergangenheit angesichts der hohen Bedeutung des Bestandsschutzprinzips im Kündigungsschutzrecht dafür eingetreten, diese Flexibilisierungsmaßnahme unter einen Bewährungsvorbehalt zu stellen. Nur so werden die Unternehmen in die Pflicht genommen, von dieser Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Schaffung neuer Arbeitsplätze Gebrauch zu machen.

Der Deutschen Führungskräfteverband begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesanstalt für Arbeit nicht die alleinige Vermittlungszuständigkeit für Langzeitarbeitslose erhält. Es war immer eine Forderung des Deutschen Führungskräfteverbandes, kein unkontrollierbares „Bundessozialamt“ zu errichten. Stattdessen muss auf die Kompetenz der Kommunen bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen gesetzt werden.

Dass dies mit dem Wahlrecht der Kommunen, die Arbeitslosenvermittlung in die Hand nehmen zu können, auf der Basis einer um 2,5 Milliarden Euro verbesserten, kommunalen Finanzausstattung nunmehr geschieht, ist ein deutlicher Pluspunkt gegenüber den ursprünglichen Regierungsentwürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
ULA - Deutscher Führungskräfteverband e.V. Kaiserdamm 31, 14057 Berlin Telefon: 030/3069630, Telefax: 030/30696313

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