Pressemitteilung | Allianz Verpackung und Umwelt (AVU)
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Verpackungsrecht: Eigenverantwortung gestärkt, Marktanreize vertagt

(Berlin) - Umgestaltung des deutschen Verpackungsrechts beschlossen. Das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll die EU-Verpackungsverordnung in deutsches Recht einbetten und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen. Die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) sieht im Kabinettsbeschluss wichtige Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf, erkennt jedoch keine ausreichenden Impulse zur Stärkung der Kunststoff-Rezyklatmärkte.

Positiv bewertet die AVU, dass die ursprünglich geplante neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsaufgaben nicht weiterverfolgt wird. „Eine zusätzliche Institution ist europarechtlich nicht erforderlich. Mehrwegförderung und Verpackungsreduktion können ohne bürokratischen Überbau und unverhältnismäßige Kosten umgesetzt werden“, erklärt Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AVU. „Der Kabinettsbeschluss gesteht den Unternehmen hier deutlich mehr Eigenverantwortung zu. Die Branche muss nun zeigen, dass sie dieser Verantwortung gerecht wird“.

Mit Blick auf die vorgesehenen höheren Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle teilt die AVU das Ziel, die Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen weiter zu stärken. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob die Quoten für einige Materialien unter den derzeitigen Rahmenbedingungen erreichbar sind: Aktuell gehen bei vielen Materialien die Sammelmengen zurück, zugleich verschlechtert sich die Qualität der Materialströme. Dies erschwert das Recycling. Zugleich kämpfen Kunststoffrecycler mit einer schwachen Nachfrage nach recyceltem Material, da Neukunststoff oft noch immer günstiger ist.

„Höhere Recyclingvorgaben können die aktuelle Krise des Kunststoffrecyclings nicht lösen. Solange gut recycelbare Verpackungen oder Verpackungen mit Kunststoff-Rezyklatanteil keinen systematischen finanziellen Vorteil erhalten, bleibt die wirtschaftliche Grundlage des Kunststoffrecyclings fragil“, betont Klepper. Kritisch bewertet die AVU daher, dass der Entwurf keine Weiterentwicklung der ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte vorsieht. Eine finanzielle Besserstellung von nachweislich sehr gut zu recycelnden Verpackungen gleich welchen Materials und von Verpackungen mit Rezyklatanteil hätte kurzfristig wirksame Anreize setzen können. Stattdessen verweist das Bundesumweltministerium auf die Ausgestaltung europäischer Vorgaben, die ab 2030 greifen sollen.

Der Gesetzentwurf wird nun bei der EU-Kommission notifiziert. Anschließend folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Das neue Gesetz muss spätestens zum 12. August 2026 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz Verpackung und Umwelt (AVU), Anna Kupferschmitt, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 206 426 60

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