Verpackungsverordnung: Novelle bringt Rechtssicherheit
(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) begrüßt die Änderung der Verpackungsverordnung vom 02.04.2008, die nun veröffentlicht worden ist. Wesentliches Ziel der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck sieht die Änderungsverordnung vor, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Mit der Novelle wird endlich Rechtssicherheit bezüglich der Lizenzierung geschaffen.
Seit Jahren war bei den dualen Systemen eine zunehmende legale Trittbrettfahrerei festzustellen, indem den dualen Systemen große Mengen an Verkaufsverpackungen zugeleitet wurden, ohne dass hierfür eine Kostenübernahme erfolgt wäre. Die dualen Systeme wurden hierdurch finanziell ausgehöhlt und der Fortbestand der haushaltsnahen Entsorgung gefährdet. Die bisherige Rechts- und Vollzugslage bot keine Möglichkeit, dies zu unterbinden.
Durch die neue Regelung wird Rechtssicherheit darüber geschaffen, wer bei den dualen Systemen lizenzieren muss, nämlich der sog. Erst-Inverkehrbringer. Dies ist in der Regel der Hersteller bzw. bei Handelsmarken das jeweilige Handelsunternehmen. Dem Wettbewerb der verschiedenen Anbieter dürfte dies keinen Abbruch tun.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)
Pressestelle
Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 260070, Telefax: (0228) 2600789
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