Versäumnisse der Politik nicht der Beamtenschaft ankreiden!
(Düsseldorf) - Die Einlassungen von NRW- Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann in der Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 25. August 2025, bezüglich des Vergleichs von Beamtenpensionen mit der Rente, werden vom DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) mit Befremden zur Kenntnis genommen und scharf zurückgewiesen.
Hierzu der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Offensichtlich hat sich Minister Laumann von der gegenwärtigen Diskussion über die Einbeziehung der Beamtenschaft in die Rentenversicherung anstecken lassen. Laumanns Einlassungen sind wenig hilfreich in der Findung eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses. Wir sollten vielmehr zu einer Versachlichung des Diskurses zurückkehren.“ Der DBB NRW verweist darauf, dass Vertreter der Landesregierung in den letzten Wochen bereits ein klares Bekenntnis zur derzeitigen Ausgestaltung des Berufsbeamtentums abgegeben haben. So hatte NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk öffentlich kommuniziert, dass angesichts einer stärker polarisierten Gesellschaft der Staat froh sein sollte, loyale Mitarbeiter zu haben.
Dieser Einschätzung schließt sich Roland Staude an: „Für die Gewährleistung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das Berufsbeamtentum ein rechtsstaatlicher Stabilitätsanker. Angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen müssen wir vielmehr über eine generelle Ausweitung der Verbeamtung über den hoheitlichen Bereich hinaus auf die Bereiche der kritischen Infrastruktur und der allgemeinen Daseinsvorsorge nachdenken. Diese Bereiche sollten streikfrei und überparteilich sein.“
Es war ein Versäumnis der Politik, seit dem Bundesversorgungsgesetz von 1957 nicht konsequent finanzielle Rücklagen gebildet zu haben, um eine angemessene finanzielle Absicherung der heutigen Pensionen zu gewährleisten. Diese politischen Verfehlungen holen uns heute ein. Auch der Vergleich mit dem österreichischen Modell hält Staude für wenig sachgerecht: „Der Beitragssatz zur österreichischen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt insgesamt 22,8 Prozent des Bruttogehalts und ist somit höher als der deutsche Beitrag von 18,6 Prozent. Zudem beträgt die Anspruchsfrist in Österreich 15 Jahre, wogegen in Deutschland bereits fünf Jahre für einen Leistungsbezug ab dem 67. Lebensjahr ausreichen. Das ist von der Politik so gewollt. Für daraus resultierende finanzielle Verwerfungen im deutschen Rentensystem nun die Beamtenschaft in Verantwortung zu nehmen ist schon etwas fragwürdig.“, so Staude.
Gerade die Beamtenschaft hat in den letzten Jahrzehnten nicht unerhebliche Beiträge zur Sicherung der Haushalte von Land und Kommunen geleistet, um die bisherigen finanzstrukturellen Versäumnisse der Politik zu kompensieren:
1. Nach Auffassung des DBB NRW dürfte landläufig inzwischen bekannt sein, dass die Herausforderungen der deutschen Sozialsysteme nicht durch die Einbeziehung der Beamtenschaft gelöst werden können, sondern nur durch echte Strukturreformen. Roland Staude: „Wer heute einzahlt, ist morgen Bezieher.“ Als Vorschlag des DBB NRW sollte stattdessen die kapitalgedeckte Rente forciert und das gegenwärtige Umlageverfahren entsprechend modifiziert werden. Roland Staude: „Seit fast drei Jahrzehnten soll ein Drei-Säulen-System aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und geförderter privater Altersvorsorge die Sicherung des Lebensstandards im Alter gewährleisten. Statt immer nur die erste Säule zu betrachten, sollten wir endlich die beiden anderen Säulen stärker in den Fokus rücken.“
2. Der DBB NRW erinnert zudem an die lebensphasengerechte Ausgestaltung der Beamtenbesoldung. Sollte nach Laumanns Ansicht eine Pensionskürzung zur Debatte stehen, würde sogleich das Thema verfassungsgemäße Alimentation relevant, welche eine Erhöhung der aktiven Besoldung während der Arbeitsphase vorsieht, damit die Beamtin oder der Beamte eine private Altersvorsorge treffen kann. Roland Staude: „Die Landesregierung sollte erst einmal daran arbeiten, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung für die Jahre 2022 und die Folgejahre herzustellen.“
3. Zwar gab es in NRW zwei Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ (seit 1999) und der „Versorgungsfonds“ (seit 2006), diese wurden jedoch 2016 unter Federführung von NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter Borjans durch das Pensionsgesetz zu einem Pensionsfond zusammengeführt und zugleich die Zuführung auf 200 Millionen Euro pro Jahr gekürzt. Derzeit umfasst die Rückstellung für Beamtenpensionen etwa 14 Milliarden Euro. Der DBB NRW hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass durch das Land die jährlichen Erträge von etwa 350 Millionen Euro für den Landeshaushalt entnommen werden. Gemeinsam mit der Nichtzuführung von 200 Millionen Euro pro Jahr stellt das eine Zuführung für den Landeshaushalt von 550 Millionen Euro pro Jahr da. Weiterhin spart das Land NRW durch einen dauerhaften Verzicht der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger auf 1,6 Prozent der Besoldung und Versorgung bereits in erheblichen Umfang, wie auch durch die Absenkung der Pensionsbeträge von 75 Prozent auf 71,75 Prozent.
Bezüglich der derzeit adressierten Forderungen Lehrkräfte müssten nicht verbeamtet sein, sieht Staude keinen Handlungsbedarf. Eltern könnten unter den gegenwärtigen Bedingungen sicher sein, dass auch der Staat seiner Verpflichtung nachkommt „das Recht auf Bildung“ von Kindern und Jugendlichen stets zu gewährleisten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund Nordrhein-Westfalen (DBB NRW), Marcus Michel, Pressesprecher(in), Ernst-Gnoß-Str. 24, 40219 Düsseldorf, Telefon: 0211 491583-0
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Forderung nach Abschaffung des Berufsbeamtentums: „Wer das Berufsbeamtentum in Frage stellt, will einen anderen Staat.“
- DBB NRW sieht Gefahr für Landeshaushalt - "Verfassungsgemäße Besoldung statt Taschenspielertricks"
- Gewalt gegen Beschäftigte, Ehrenamtliche und Helfende / Schnelle Konsequenzen statt bunter Präventivkampagnen