Verschiebung der Einführung einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge gefährdet den Erfolg der Brücke in die Steuerehrlichkeit
(Berlin) - Das Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge zu verschieben, wertet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) als einen Rückschritt auf dem Weg zu einem einheitlichen System bei der Besteuerung von Kapitalanlagen. Der BVR hält weiterhin eine zeitgleiche Neuordnung der Besteuerung von Kapitalanlagen mit einer Rückkehrmöglichkeit für bisher nicht erfasstes Kapital für notwendig.
Der Erfolg der Rückkehrregelung hänge insbesondere davon ab, dass den Rückkehrwilligen neben einer rechtssicheren Regelung eine klare Perspektive bei der Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen aufgezeigt wird. Die Bürger benötigten deshalb verständliche und verlässliche Regeln für die Besteuerung sämtlicher privater Kapitalanlagen möglichst schon zum 1. Januar 2004. Somit müssten zumindest die Eckwerte der Neuregelung bis zu diesem Zeitpunkt verabschiedet werden.
Wenn gleichzeitig zu der jetzigen Verschiebung der Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge über die Erhöhung bzw. Wiedereinführung der Erbschafts- und Vermögenssteuer nachgedacht werde, sei dies kontraproduktiv und führe zu weiterer Verunsicherung der Bürger.
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