Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Verschiebung des Anwendungszeitpunkts für die E-Bilanz geplant

(Berlin) - Die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der digitalen Gewinn- und Verlustrechnung soll um ein Jahr verschoben werden. Das sieht der Entwurf einer Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums vor, über den am 17. Dezember 2010 der Bundesrat entscheiden wird. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt das Vorgehen des Ministeriums.

Die BStBK hatte sich bereits frühzeitig im Rahmen der Arbeitsgruppe für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts eingesetzt und dies auch in ihrer Stellungnahme und im Rahmen der Verbandsanhörung im Bundesministerium am 11. Oktober 2010 deutlich gemacht. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen liegen aufgrund des erst Ende August veröffentlichten Entwurfs des BMF-Schreibens nicht vor und könnten in der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit bis zum Jahresende auch nicht mehr geschaffen werden.

Die Verschiebung soll nun dazu genutzt werden, im nächsten Jahr im Rahmen eines Pilotprojekts mit freiwilligen Unternehmen das Verfahren zu erproben. Damit wird einer weiteren Forderung der Bundessteuerberaterkammer entsprochen, die eine ausreichende Pilotierung für die Handhabbarkeit des Verfahrens für zwingend erforderlich hält. Technische und organisatorische Voraussetzungen können so optimiert werden und zu einer verbesserten Akzeptanz des Verfahrens führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Isabelle von Roth, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 240087-0, Telefax: (030) 240087-99

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