Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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Versicherung: Private Altersvorsorge darf nicht durch Zusatzsteuern beschränkt werden

(Berlin) - "Zum einen fordern, dass die Menschen mehr in ihre private Altersvorsorge investieren und dann die Steuern auf kapitalbildende Lebensversicherungen steigern - Das ist widersinnig und deshalb abzulehnen", kritisierte Hinrich Feddersen vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entsprechende Regelungen im so genannten Alterseinkünftegesetz, über das der Bundesrat am 14. Mai abstimmt.

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens habe es Vorschläge gegeben, Steuereinnahmen zu steigern, ohne die Attraktivität von Lebensversicherungen für die Altersversorgung zu schmälern. Dazu zähle die Streichung der bisherigen Abzugsmöglichkeiten von Sonderausgaben oder die Besteuerung der Lebensversicherungserträge bei Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr entsprechend dem so genannten Halbeinkünfteverfahren. "Es spricht nichts dagegen, diese Vorschläge umzusetzen und damit die dritte Säule der Alterssicherung angemessen zu stärken", unterstrich Finanzexperte Feddersen. Ein weiterer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge dürfe dabei nicht aus dem Blick geraten.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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