Pressemitteilung | Die Verbraucher Initiative e.V.

Versicherungspflichtgrenze: Tipps zum Wechsel der Krankenkasse

(Berlin) - Im Eilverfahren sollen die Finanzlöcher im Gesundheitswesen gestopft werden. Nun sollen auch die Besserverdiener, z.B. durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf 3.825 Euro, zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen beitragen. Vor einem übereilten Wechsel in eine private Krankenkasse empfiehlt die Verbraucher Initiative die Leistungen beider Versicherungssysteme genau zu vergleichen.

"Arbeitnehmer und Angestellte, deren Bruttomonatsgehalt zwischen 3.375 Euro und der neuen Versicherungspflichtgrenze liegt, haben noch drei Monate Zeit, um sich zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu entscheiden," so Dr. Silvia Pleschka, Gesundheitsreferentin in der Verbraucher Initiative. Zu bedenken ist aber, dass eine Rückkehr von einer privaten (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Als Entscheidungshilfe hat die Verbraucher Initiative die Krankenversicherungen verglichen:

Wer kann sich versichern?
GKV: Angestellte und Arbeitnehmer sind pflichtversichert bis zur Einkommensgrenze von 3.825 Euro, darüber freiwillig versichert
PKV: Angestellte und Arbeitnehmer mit Einkommen über 3.825 Euro, außerdem Selbständige, Beamte, Freiberufler

Wie werden die Beiträge festgelegt?
GKV: Einkommensabhängig, d.h. je mehr man verdient, desto höher sind die Beiträge
PKV: Abhängig vom Leistungsumfang, Eintrittsalter, Geschlecht (Frauen zahlen mehr)

Wird bei Versicherungsbeginn der Gesundheitszustand des Versicherten berücksichtigt?
GKV: Nein
PKV: Ja

Können Ehepartner und Kinder mitversichert werden?
GKV: Unter bestimmten Voraussetzungen ja
PKV: Nein

Muss während der Mutterschutz- und Elternzeit der Beitrag bezahlt werden?
GKV: Nein
PKV: Ja

Ärztliche Behandlung
GKV: Nur durch Vertragsärzte
PKV: Freie Ärztewahl

Leistungen bei Arzneimitteln
GKV: Verordnete Medikamente werden erstattet. Patienten zahlen je nach Packungsgröße 4,-, 4,50 oder 5,- Euro dazu
PKV: Vom Arzt verordnete Mittel werden erstattet

Ist man auch im Ausland versichert?
GKV: Nur in Ländern der EU. Private Auslandsreisekrankenversicherung wird empfohlen
PKV: Gilt ganzjährig in Europa und osteuropäischen Ländern, außerhalb nur ein Monat

Wird Sterbegeld bezahlt?
GKV: Ja (ab 1.1.2003 sind es 525 Euro)
PKV: Nein

Quelle und Kontaktadresse:
Die Verbraucher Initiative e.V. Elsenstr. 106 12435 Berlin Telefon: 030/5360733 Telefax: 030/53607345

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