Versicherungswechsel sorgfältig vorbereiten
(Stuttgart) - Wer seine Kfz-Versicherung zwecks Wechsel zu einer günstigeren Assekuranz kündigen will, muss die dafür vorgesehene Frist streng beachten.
Spätestens bis zum 30. November muss das Schreiben bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.
Wie der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart weiter erklärte, ist die gegenüber einer örtlichen Versicherungsagentur oder einem Versicherungsvertreter ausgesprochene Kündigung unwirksam. Außerdem machte der Club darauf aufmerksam, dass ein Wechsel der Kraftfahrtversicherung nach Ende November nur möglich ist, wenn eine Prämienerhöhung, ein Schadenfall oder ein Fahrzeugwechsel vorliegt. Der ACE rät, die bisherige Versicherung erst zu kündigen, wenn der neue Anbieter ein unterschriftsreifes Angebot vorgelegt hat. Auf viele Vorteile verheißende Werbeangebote solle man sich besser nicht verlassen. Weiter merkte der Club an, dass günstige Versicherungsofferten sich nicht allein an der Ersteinstufung, den Beitragssätzen und etwaigen Rabatten ablesen lassen. Viel entscheidender sei die Grundprämie. Sie bilde mit 100 Prozent nämlich das eigentliche Beitragsniveau, so der ACE.
Auch bei Spätregulierung gelten Fristen
Auch wer zum Jahreswechsel noch Unfallkosten regulieren will, darf Fristen nicht versäumen. Andernfalls kann sich die Versicherung ihrer Zahlungspflicht entziehen. Mit Ausnahme von Kleinschäden bis 500 Euro muss der Unfallverursacher innerhalb einer Woche den Haftpflichtschaden der eigenen Versicherung mitteilen. Wer im Laufe des Jahres schon einen oder mehrer Bagatelleunfälle verursacht hat und jetzt seine Versicherung in Anspruch nehmen will, kann bis 31. Dezember die fraglichen Schäden nachträglich geltend machen. Das gilt auch bei selbst verschuldeten Schäden, für die die Kaskoversicherung aufkommt. Unfallschäden, die im Dezember entstehen, müssen zwecks Regulierung bis Ende Januar 2006 angezeigt werden, betonte der ACE.
Der Club zitierte aus einer Erhebung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), wonach in diesem Jahr eine durchschnittliche Vollkaskoversicherung 308 Euro kostete, für die vor zehn Jahren noch 423 Euro fällig gewesen sind. Bei der Teilkasko ging der Beitrag im Schnitt von 99 auf 95 Euro zurück und bei Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von 289 auf 257 Euro. Die Einnahmen aus der Kfz-Versicherung dürfte den GDV-Angaben zufolge dieses Jahr um 400 Millionen auf dann noch 22 Milliarden Euro sinken. Die günstigeren Versicherungsbeiträge sind laut ACE aber nicht nur eine Folge des Wettbewerbs. Versicherungsnehmer profitierten jetzt auch vom stetigen Rückgang folgenschwerer Verkehrsunfälle.
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